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Stefan Naas
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Frage von Sören L. •

Betreff: Warum ist unser Geld bei der Sparkasse sicherer als bei Privatbanken?

als Bürger unserer Region erlebe ich immer wieder, wie Privatbanken und windige Finanzdienstleister mit dubiosen Praktiken in die Schlagzeilen geraten. Umso wichtiger ist es vielen Menschen vor Ort, dass wir mit der Taunus Sparkasse ein öffentlich-rechtliches Institut haben, das den Bürgern gehört und für Anstand, regionale Verwurzelung und Sicherheit steht.

Da Sie für uns Bürger im Verwaltungsrat sitzen, möchte ich Sie ganz direkt fragen:

Was unterscheidet die Taunus Sparkasse eigentlich im Kern von rein profitorientierten Privatbanken, wenn es um den Schutz und die Sicherheit von Kundengeldern geht?

Können wir Bürger darauf vertrauen, dass eine kommunale Sparkasse bei Zweifeln oder Auffälligkeiten genauer hinschaut, das Geld der Menschen schützt und sich nicht wie manche Privatbank einfach wegduckt oder wegsieht?

Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung aus dem Verwaltungsrat – das hilft vielen Bürgern, den Wert unserer öffentlichen Sparkasse richtig einzuordnen

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Antwort von FDP

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Wer einer Bank sein Geld anvertraut, erwartet zu Recht einen verantwortungsvollen Umgang damit, verlässliche Kontrollen und die gewissenhafte Prüfung von Auffälligkeiten.

Die Taunus Sparkasse hat als öffentlich-rechtliches und regional verankertes Institut einen besonderen Auftrag. Zugleich möchte ich Ihre Fragen differenziert beantworten: Eine öffentliche Trägerschaft ist ein wichtiges Merkmal, aber für sich genommen noch keine Garantie dafür, dass ein Institut in jeder Hinsicht sicherer oder sorgfältiger arbeitet als eine privatwirtschaftliche Bank.

 

Was die Sparkasse im Kern unterscheidet

Die Taunus Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Träger ist der Sparkassenzweckverband Taunus, hinter dem der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis stehen. Sie ist damit kommunal getragen und nicht im Eigentum privater Aktionäre. 

Ihr gesetzlicher Auftrag geht über die Erwirtschaftung von Erträgen hinaus. Dazu gehören die Versorgung der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen, die Förderung der Vermögensbildung und die Unterstützung kommunaler Belange. Das Hessische Sparkassengesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Gewinnerzielung nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist. Gleichwohl muss auch eine Sparkasse nach kaufmännischen Grundsätzen wirtschaften. Öffentlicher Auftrag und wirtschaftliche Solidität gehören zusammen. 

 

Wie Kundeneinlagen geschützt sind

Für entschädigungsfähige Bankeinlagen besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut, nicht pro Konto. Dieser Schutz gilt bei Sparkassen ebenso wie bei Privatbanken. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen sind vorübergehend auch höhere Beträge geschützt. 

Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt darüber hinaus über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses soll ein angeschlossenes Institut bei drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten stützen und einen Entschädigungsfall möglichst verhindern. Es setzt also bereits beim Erhalt der Zahlungsfähigkeit und Stabilität des Instituts an. 

Daraus darf allerdings keine unbegrenzte staatliche Garantie abgeleitet werden. Die kommunale Trägerschaft bedeutet nicht, dass die Landkreise automatisch für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse einstehen. 

 

Wie mit Zweifeln und Auffälligkeiten umzugehen ist

Ihre Erwartung, dass begründeten Hinweisen nachgegangen wird, teile ich ausdrücklich. Eine Bank muss über angemessene Kontrollen verfügen, Geschäftsbeziehungen risikoorientiert überwachen und bestimmte ungewöhnliche Transaktionen untersuchen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Geldwäscheverdacht vor, muss unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erfolgen. Diese Pflichten gelten für Sparkassen und Privatbanken gleichermaßen. Es wäre sachgerecht, Privatbanken insgesamt unseriöses Verhalten zu unterstellen oder bei einer Sparkasse allein aufgrund ihrer Rechtsform jedes Fehlverhalten auszuschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Stefan Naas

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