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Stefan Kaufmann
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Frage von Nina P. •

Frage an Stefan Kaufmann von Nina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

in meiner nachfolgenden Frage nehme ich Bezug auf die Sicherheitsgefährdung der Bahnreisenden durch das Projekt Stuttgart 21.

Es geht um die 6-fach erhöhte Gleisneigung entgegen der allgemeingültigen Bahnnorm. In keinem anderen Großstadtbahnhof wird ein derartiger Risikobahnhof betrieben. (Zitat Stern:Kein ICE-Bahnhof verstößt derart gegen den Richtwert von 2,5 Promille wie Stuttgart mit seinen 15,143 Promille Neigung. ( http://www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21--bahnprojekt-wird-zum-spiel-mit-dem-feuer-6195488.html )(18.06.2013 ZDF, Frontal 21-Bahnhof in Schieflage, Sicherheitsrisiken bei Stuttgart 21 )

Der Gutachter und ehemalige Bahnvorstand Sven Andersen hatte diesbezüglich Klage erhoben. Wie sich im Nachhinein herausstellte, ist Herr Andersen als Bahnnutzer nicht Klageberechtigt!
(Zur Rücknahme der Klage wg. 6fach überhöhter Gleisneigung ( http://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/10/01/zur-ruecknahme-der-klage-wg-6-fach-ueberhoehter-gleisneigung/ ) )

Nun zur eigentlichen Frage:
Wie kann es sein, dass ich als Bahnnutzer keinerlei Klagemöglichkeit habe, wenn es um die Belange meiner Gesundheit/Sicherheit oder gar mein Leben geht, obgleich die Bahn/Politik ein unzulässig gefährliches Projekt planen? Im Kölner Hauptbahnhof z.B. gab es binnen 4 Jahren ca. 17 Wegrollunfälle inkl. Verletzter, obgleich die Gleisneigung nur die Hälfte/ein Viertel-je nach Gleis betrug.(Stern-Art-s.o.)
Meinen Sie nicht,dass das Recht auf Klage betroffener Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit/ihr Leben nicht höher stehen sollten,als das Recht auf den Bau eines solchen Risikoprojekts?
Dazu kommt ja noch,dass es bis dato keinen Brandschutz gibt,der Bestand hat. ( Mängelliste: http://www.ingenieure22.de/images/publikat/stuttgart_21_maengelliste.pdf )

Was werden Sie konkret tun,damit wir Bürger eine Klagebefugnis erhalten,um Risikoprojekte, die man bereits als "kriminell" bezeichnen kann, zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

Nina Picasso

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Sehr geehrte Frau Picasso,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Neigung der Bahnsteige. Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich hier um einen planfestgestellten Teil von Stuttgart 21. Bei dieser Planfeststellung handelte es sich um ein umfassendes Verfahren, bei dem zahlreiche Widersprüche behandelt wurden und am Ende – wie bei nahezu allen Planfeststellungsabschnitten beim Projekt Stuttgart 21 - auch oft über mehrere Instanzen erfolgslos von verschiedensten Seiten geklagt wurde. Der Bahnhof ist planfestgestellt; die Planfeststellung ist letztinstanzlich rechtkräftig.

Zur Sache selbst: Die Längsneigung der Bahnsteige bei Stuttgart 21 liegt bei 15,143‰ (rund 1,5%) und ist deswegen notwendig, weil der Tiefbahnhof den bestehenden S-Bahn-Tunnel über- und den Stadtbahntunnel unterqueren muss. Sie entspricht dem geltenden Recht, weil die entsprechende Vorschrift eine Soll-Vorschrift bzw. einen Richtwert darstellt, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten überschritten werden darf. Das Eisenbahn-Bundesamt sieht darin keinerlei Gefährdung für einen sicheren Eisenbahnbetrieb. Die grün-rote Landesregierung hat dazu im Jahr 2011 ein Gutachten bei der TU Dresden in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kam, dass die vorgesehene Längsneigung zulässig ist. Eine solche Neigung ist im Übrigen auch nichts Ungewöhnliches. Das Gefälle der Bahnsteige bei Stuttgart 21 wird mit 15,143‰ zum Beispiel deutlich unter dem der bereits seit 25 Jahren genutzten S-Bahn-Station Feuersee (mit 20‰) in der Stuttgarter Innenstadt liegen. Insgesamt weisen alleine in Baden-Württemberg über 100 von allen Zuggattungen genutzte Bahnsteige eine Längsneigung von über 2,5‰ auf.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich ein Klagerecht aufgrund einer behaupteten hypothetischen individuellen Gefährdung als Nutzerin des künftigen Tiefbahnhofes sowohl aufgrund des rechtsstaatlichen Verfahrens der Planfeststellung, die über alle Instanzen und letztinstanzlich bestätigt wurde, als auch aufgrund der tatsächlichen Sachlage nicht unterstützen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

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