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Stefan Kaufmann
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Frage von Matthias F. •

Frage an Stefan Kaufmann von Matthias F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich entnehme ihr, dass sie von Ihnen eigenhändig verfasst worden ist, das ist sehr lobenswert.

Warum soll ich mich an den Wahlkreisabgeordneten in Hannover wenden? Sie sind doch Mitglied des Bundestages, sprich für ganz Deutschland.

Wie auch immer, ich hätte gerne eine Erklärung von Ihnen, warum es heutzutage sein kann, dass die Tötung eines Menschen härter verfolgt wird als der Anbau von nur einer einzigen Hanfpflanze zum reinen Eigenbedarf.

Wenn Ihnen bewusst ist, dass der "Unrechtsgehalt" bei Hanfanbau zum reinen Eigenbedarf geringer ist als bei der Tötung eines Menschen, warum hält dieser Zustand weiterhin an?

So weit ich weiß können Sie mit Ihrer Fraktion Gesetzesänderungen schnell "durchbringen", durch eine Initiative aus der Mitte des Parlamentes.
(Sie auch http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/weg.html )

Ich bitte Sie mir mitzuteilen, wann in der noch laufenden Legislaturperiode die entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden soll und wo ich Ihren Antrag dafür verfolgen kann.

Hier ein Beispiel für eine fahrlässige Tötung, die Strafe beträgt 1800 € für eine Unachtsamkeit die den Tod einer Mitbürgerin verursacht hat:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/fahrlaessige-toetung-autofahrerin-zu-1800-euro-strafe-verurteilt-id2764227.html

Das Gegenbeispiel: Strafe für den Besitz von 35 g Hanfvorrat zum Eigenbedarf - 600 €.
(Das Aktenzeichen lautet: NZS 6162 Js 64870/12)

Abschließend bleibt die Frage, welchen Mindeststrafrahmen Sie für die fahrlässige Tötung eines Menschen angemessen halten?

Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Friedrich

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Sehr geehrter Herr Friedrich,

Ihre Nachfrage habe ich zur Kenntnis genommen.

Entgegen Ihrer Auffassung bin ich nicht für „ganz Deutschland“ zuständig. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind jeweils für bestimmte Wahlkreise zuständig. Ich wurde 2009 im Bundestagswahlkreis Nummer 258 (Stuttgart I) direkt gewählt. Seither vertrete ich die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises im Deutschen Bundestag. Inhaltlich bin ich darüber hinaus im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zuständig für den gesamten Bereich der Studienfinanzierung sowie für die Europäische Forschungspolitik.
Zu meinen Aufgabengebieten gehören örtlich weder Hannover noch inhaltlich Gesundheits- oder Rechtspolitik. Gleichwohl habe ich bei Abgeordnetenwatch eine Frage eines Bürgers aus Stuttgart zur Drogenpolitik beantwortet – sowie Ihre sich daran unmittelbar anschließende Ergänzungsfrage. Dazu habe ich mich aber zuvor natürlich mit den zuständigen Fachpolitikern der CDU/CSU-Fraktion abgestimmt. Ich selbst bin im arbeitsteilig organisierten Bundestag nicht konkret mit diesem Thema befasst.

Bitte informieren Sie sich über die Funktionsweise des deutschen parlamentarischen Systems im Internetangebot der Bundeszentrale für politische Bildung ( http://www.bpb.de/ ). Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Allerdings finden meine Bürgersprechstunden ausschließlich in meinem Wahlkreis Stuttgart I und nicht in Hannover statt (vgl. http://www.stefan-kaufmann.de/buergersprechstunden/ ).

Inhaltlich habe ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Punkten vollständig geantwortet.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit besten Grüßen

Ihr Dr. Stefan Kaufmann

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