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Stefan Kaufmann
CDU
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Frage von Christoph S. •

Frage an Stefan Kaufmann von Christoph S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

Die Cannabisprohibition in Deutschland soll den Cannabisskonsum in der Bevölkerung verringern.
Dieses Ziel hat sie nicht erreicht. In Ländern in denen Cannabis erlaubt ist, wird nicht mehr konsumiert als in Deutschland. Beispiele aus Belgien, den Niederlanden und Spanien zeigen dass eine liberale Konsumakzeptierende Drogenpolitik die soziale und gesundheitliche Situation der Konsumenten deutlich verbessert.
Durch die Prohibition wird der Handel mit Cannabis dem Schwarzmarkt überlassen der keinen Jugendschutz kennt. Konsumenten werden Strafrechtlich verfolgt und im Straßenverkehr diskriminiert obwohl sie nie mit Cannabis gehandelt haben und nie unter Einfluss von Drogen gefahren sind. Konsumenten kommen über ihre Dealer in Berührung mit harten Drogen.

Wie stehen sie zur Cannabisprohibition bzw. zu einer Cannabis(re)legalisierung oder zumindest einer Entkriminalisierung der Konsumenten?

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne will ich Ihnen antworten.

Zuletzt hat die Fraktion Die Linke mit Bundestagsdrucksache 17/7196 einen Antrag zur "Legalisierung von Cannabis durch Cannabis-Clubs" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zu diesem Antrag fand am 25. Januar 2012 eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss statt. Die Forderung nach der Legalisierung von Cannabis fand unter den Sachverständigen keinen Zuspruch. Der Antrag wurde hernach mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt.

Ich persönlich teile diese Auffassung. Denn durch die Ratifikation der Suchtstoffkonvention der Vereinten Nationen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Besitz, Anbau und Verkauf von Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigten, dass der Gehalt an Tetrahydrocannabiol in Cannabisprodukten unterschiedlich hoch ist und stetig ansteigt, so dass die Einführung einer Höchstgrenze für den Straßenverkehr nicht möglich ist. Die Rahmenbedingungen für die Palliativmedizin sind im Übrigen in der 25. Betäubungsmittelverordnung geregelt, daher sehe ich auch in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

Das Argument, der Konsum von Cannabis sei nicht gesundheitsschädlich entspricht nicht den Erkenntnissen der Wissenschaft. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den ausführlichen Aufsatz "Cannabis- wirklich eine harmlose Droge?" von Patzak/Marcus/Goldhausen in der NStZ 2006, S. 259 ff (Neue Zeitschrift für Strafrecht) hinweisen.

Einer etwaigen "Entkriminalisierung der Konsumenten" ist aus meiner Sicht durch § 29 Abs. 5 BtMG genüge getan. Darin heißt es: "Das Gericht kann von einer Bestrafung [...] absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." In Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung ist mithin bekannt, dass sich regressive Maßnahmen heute vor allem gegen die organisierte Kriminalität im Drogenmilieu richten und sich nicht etwa auf Gelegenheitskonsumenten konzentrieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, in meinem Wahlkreisbüro anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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