
(...) Selbstverständlich habe ich meine juristische Ausbildung nicht abgebrochen, sondern mit dem sogenannten Ersten Juristischen Staatsexamen beendet. Wie Sie wissen, entspricht dieser Abschluss dem akademischen Grad des Diplom-Juristen, wie er von anderen Universitäten verliehen wird und schließt die juristische Universitätsausbildung ab. (...)