Zum Tarifvertrag im Arbeitgebermodell: Ist eine ortsübliche Vergütung angemessen?
Sehr geehrter Herr Evers,
im Streit um die Refinanzierung des Tarifvertrags für die Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell verweist die Senatsverwaltung für Soziales und Arbeit die Betroffenen immer wieder an die Senatsverwaltung für Finanzen.
Hauptstreitpunkt ist die im Tarifvertrag vorgesehene Vergütung analog E5 TV-L. Die überwiegende Anzahl der Assistenzkräfte, die in Berlin bei einem Pflegedienst angestellt sind, werden aufgrund eigener tarifvertraglicher Vereinbarungen analog E5 TV-L vergütet. Die Tarifvertragsparteien orientierten sich also an der ortsüblichen Vergütung, da nur so Arbeitgebermodell und Dienstmodell langfristig gleichberechtigte Chancen bei der Personalsuche haben.
Für das Arbeitgebermodell sollen gemäß SGB XII die angemessenen Kosten übernommen werden.
Zählt eine ortsübliche Vergütung in Ihren Augen zu den angemessenen Kosten?
Wenn nein, warum nicht?
Für eine Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine E.