Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Heike R. •

Wer reguliert Schäden, die durch Regierungsbeschlüsse entstehen?

Sehr geehrte Frau Eichwede,
leider hat ihr Parteikollege Träger zweimal meine eindeutige Frage nur mit Ausführungen zum Ukrainekrieg "beantwortet", was ich persönlich als respektlos empfinde.
Was in der Ukraine geschieht weiß ich selbst ausreichend, dass muss ich mir hier nicht ungefagt "beantworten" lassen.
Vielleicht können Sie mir eine klare Antwort auf meine gestellte Frage geben,oder sagen, welcher Abgeordnete es beantworten kann?

Falls es in Folge der Regierungspolitik zu Stromabschaltungen kommt und mir dadurch wirtschaflicher Schaden entsteht , zb. abtauender Gefrierschrank, Ausfall Heizungspumpe und dadurch Frostschäden, ...., an wen kann ich mich zur Schadensregulierung wenden? Welche funktionierende und abgestimmte Lösung zur Schadenregulierung bietet die Regierung an?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Antwort von
SPD

 Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober.

Ein Blackout oder eine Stromabstellung ist nicht zu befürchten. Die Regierung tut alles, um durch eine vorausschauende Energiepolitik auch in diesen Krisenzeiten die Versorgung weiter zu sichern. Was die Versorgung mit Gas angeht, so haben die Gasspeicherstände im Durchschnitt die Marke von 95 Prozent überschritten. Sie liegen aktuell bei 95,14 Prozent. Zum Vergleich: Mitte Oktober 2021 waren die Speicher nur zu rund 72 Prozent gefüllt. Das zeigt, dass die Regulierung greift und die Vorsorge für den kommenden Winter deutlich gestärkt werden konnte.

Zur Erinnerung, die Speicher waren Anfang dieses Jahres fast leer und wir haben für die neu bestehende Kapazität gesorgt. Auch bei der Stromversorgung wurden Vorkehrungen für den kommenden Winter getroffen, um die von Ihnen angesprochenen Schäden zu vermeiden. Die verbleibenden drei deutschen Atomkraftwerke sollen bis maximal Mitte April kommenden Jahres weiterlaufen können. Das hat Kanzler Olaf Scholz am Montag den 17.10.22 entschieden.

Wie Sie sehen wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um nicht in eine von Ihnen beschriebene Situation zu geraten.

Die allgemeine aktuelle Rechtslage stellt sich deswegen wie folgt dar:  

Für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze sind die Netzbetreiber verantwortlich. Eine Haftung des Netzbetreibers für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Stromversorgung erleidet, kann sich

  • aus dem (gesetzlichen) Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Kunde (NAV, siehe unten),
  • aus einem Vertrag (Vertrag mit dem Stromversorger) oder
  • aus dem Deliktsrecht (§ 823ff BGB)

ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausfall auf einer Störung im Netz beruht. Dann hat der Stromkunde in begründeten Fällen Anspruch auf Schadensersatz. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) haftet grundsätzlich der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet. Die Regelung gilt bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung auch für Kunden in höheren Spannungsebenen, betrifft also in der Regel alle von einem Stromausfall Betroffenen. Die Beweislast bei Anschlüssen, die in Niederspannung an das Netz angeschlossen sind, liegt grundsätzlich beim Netzbetreiber. Es wird demnach gesetzlich vermutet, dass der Netzbetreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Weist er jedoch nach, dass er für den Schaden nicht oder zumindest nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verantwortlich ist, muss er wenn überhaupt nur in sehr eingeschränktem Umfang haften.

Die entsprechenden Regelungen zur Niederspannungsanschlussverordnung können sie hier nachlesen:  https://www.gesetze-im-internet.de/nav/  

Abschließend ist es mir wichtig zu betonen, dass die aktuelle Energiepolitische Situation und die vielen beschriebenen Maßnahmen, die notwendig geworden sind, um unsere Versorgung zu sichern auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine zurückzuführen sind.

Dies sind keine allgemeinen Ausführungen, sondern eine durch die Regierung eines Landes verursachte, völkerrechtswidrige Kriegssituation gegen einen souveränen Staat mitten in Europa, die die Sicherheitsarchitektur auch für uns grundlegend geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

 

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