Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Christoph F. •

Möchten Sie das öffentliche Dienstrecht insoweit flexibilisieren, dass ein horizontaler Laufbahnwechsel, z.B. vom Vollzugs- in den Verwaltungsdienst, behördenübergreifend ermöglicht wird?

Sehr geehrte Frau Eichwede,

bisher ist es so, dass wenn man sich als Vollzugsbeamter des Bundes auf eine bei einer anderen Bundesbehörde (ohne Vollzugsdienst) ausgeschriebenen Stelle (Tarifbeschäftigter oder Verwaltungsbeamter) bewirbt, für die man die formellen Bildungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. extern erworbener Bachelor-/ Masterabschluss), man sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen muss und lediglich als Tarifbeschäftigter einsteigen kann. Dies macht einen Wechsel für Beamte aus Fachlaufbahnen wie z.B. den Vollzugsdienst sehr unattraktiv, obwohl diese ggf. über ein externes Studium die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation erworben haben. Planen Sie diesbezüglich das öffentliche Dienstrecht zu modernisieren und zu flexibilisieren und falls ja inwieweit?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Lieber Herr F., 

vielen Dank für Ihre wichtige und interessante Frage zum Thema Wechselmöglichkeiten im öffentlichen Dienst, insbesondere für Vollzugsbeamte des Bundes, die sich für eine andere Stelle bei einer Bundesbehörde bewerben möchten. Es ist mir ein Anliegen, die Bedingungen für den Dienstwechsel zu verbessern und den öffentlichen Dienst moderner und flexibler zu gestalten. 
Derzeit ist es tatsächlich so, dass Beamte, die sich auf eine Stelle bei einer anderen Bundesbehörde bewerben, in der Regel ihr Beamtenverhältnis aufgeben müssen, wenn sie die formellen Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen. Das bedeutet, dass sie meist nur noch als Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte eingestellt werden können. Für Fachlaufbahnen wie den Vollzugsdienst ist dies oft eine unattraktive Hürde, obwohl diese Beamte durch externe Studiengänge die geforderten Qualifikationen erworben haben. Ich teile Ihre Ansicht, dass diese Regelungen den Wechsel im öffentlichen Dienst erschweren und nicht mehr zeitgemäß sind. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU & CSU haben wir uns daher ausdrücklich darauf geeinigt, das öffentliche Dienstrecht zu reformieren. Ziel ist es, die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen zu öffnen und die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu verbessern. Damit soll es Fachkräften leichter gemacht werden, zwischen verschiedenen Sektoren zu wechseln und ihre Qualifikationen flexibel einzusetzen. 
Zudem soll innerhalb der Bundesverwaltung ein Verfahren zur Rotation von Personal zwischen Bund, Ländern, Kommunen und EU eingeführt werden, um den Austausch und die Flexibilität im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Reformen umgesetzt werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede

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