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Sören Bartol
SPD
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Frage von Isabell P. •

Frage an Sören Bartol von Isabell P. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Bartol,
die stetig zunehmende Größe des Bundestages stellt ein Problem dar. Eine Wahlrechtsreform ist dringend nötig. Wie stehen Sie zu der notwendigen Verkleinerung des Bundestages, zu der bereits Herr Lammert und Herr Schäuble sowie mehrere Fraktionen Vorschläge gemacht haben?
Falls Sie das Vorhaben unterstützen, was tragen Sie konkret dazu bei, das Ziel bestenfalls vor der Wahl 2021 zu erreichen?
Freundliche Grüße,
I. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pfister,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Der Deutsche Bundestag ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger das Herz unserer parlamentarischen Demokratie. Hier werden die zentralen gesellschaftlichen Debatten geführt, Gesetze beraten und beschlossen, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert. Die SPD-Bundestagsfraktion will sicherstellen, dass der Bundestag diese Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen kann.

Das Gesetz sieht für den Bundestag eine Regelgröße von 598 Mandaten vor. Bei der nächsten Wahl könnten es nach dem aktuell geltenden Bundestagswahlrecht wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten über 800 Mandate werden. Der Bundestag könnte dadurch an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stoßen. Deshalb wollen wir das Wahlrecht reformieren.

Da in dieser Legislaturperiode die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsident Schäuble leider ohne Erfolg geblieben ist, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun einen neuen Kompromissvorschlag entwickelt: Mit einem zweistufigen Brückenmodell wollen wir auf praktikable Weise einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirken und den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereiten.

Wir wollen in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen bis zur Erreichung der Obergrenze unter Wahrung des Zweitstimmenproporzes zugeteilt werden, darüber hinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr. In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet.

Weitere Einzelheiten unseres Vorschlags haben wir auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht. Anbei der Beschluss.

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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