Wie kommen Sie darauf, dass eine voll ausgelastete Psychotherapiepraxis pro Woche 36 Sitzungen durchführen kann?
Sehr geehrte Frau Borchardt, die GKV argumentiert immer wieder, dass eine voll ausgelastete Psychotherapiepraxis 36 Sitzungen pro Woche anbieten kann. Da Sie diese Argumentation übernehmen, frage ich Sie: Wie soll das funktionieren bei einer 40 Stunden- Woche (das verstehe ich als Vollauslastung)? Zu den 36 Sitzungen kommen verpflichtende (!) Telefonsprechzeiten, verpflichtende (!) Dokumentationen, verpflichtende (!) Berichte/Gutachten/Behördenschriftsätze, verpflichtende (!) Fortbildungs- und Intervisionsstunden und ich könnte vermutlich noch viel mehr aufzählen. Ich habe lange in Vollzeit (40 Stunden plus!) gearbeitet und ca. 29/30 Sitzungen pro Woche durchführen können und ich wage von mir zu behaupten, zügig zu arbeiten und sinnvolle Prioritäten zu setzen. Bitte legen Sie dar, wie all diese unbezahlte Arbeit zusätzlich zu 36 Sitzungen geleistet werden kann, ohne dabei auf eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden zu kommen.

