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Simone Borchardt
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Frage von Katia R. •

Was heißt das für v.a. für verhaltenstherapeutische Praxen und für Praxen, die viele Kurzzeittherapien anbieten, wenn Fallzahlobergrenzen eingeführt werden?

Oder soll das Ihres Erachtens auch die Selbstverwaltung entscheiden (Pontius-Pilatus-Strategie)? Wie Sie wissen bieten Verhaltenstherapeuten besonders viele KZTen an. Viele KZTen bedeuten mehr Valenzen für mehr Patienten. Therapien wechseln früher in die Stabilisierungsphase (sprich: in den zweiwöchigen Rhythmus) - dadurch werden mehr Termine für Neupatienten frei. Außerdem soll es ja unsere Aufgabe sein, insbesondere leichtere Fälle an andere Angebote zu verweisen und nicht weiterzubehandeln. Fallzahlobergrenzen dagegen würden ein Festhalten an Patienten und eine Streckung von Psychotherapien begünstigen - ist das Ihrerseits erwünscht? Falls nicht, wie wollen Sie das verhindern? Fühlen Sie sich da in irgendeiner Verantwortung oder schieben Sie letztere weiter an die regionalen KVen nach dem Motto: "Nach mir die Sintflut."? Mit Ihrem Gesetzesentwurf stellen Sie gerade Weichen für eine Fehlsteuerung...

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