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Silke Launert
CSU
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Frage von Jan D. •

Frage an Silke Launert von Jan D. bezüglich Frauen

Prostitutionsgesetz, Neufassung

Guten Tag Frau Launert,

ich würde gern an einigen Punkten des neuen Gesetzes kritisch nachhaken:

* Meldepflicht: Wird es dadurch nicht eine weitere Verschiebung hin zu Prostituierten aus dem Ausland geben dadurch, dass eine drohende Enthüllung / Stigmatisierung die selbstbestimmten Frauen vor allem aus Deutschland aus dem Gewerbe treiben wird zugunsten derer, die durch Armut und massiven Druck auf sich und die Familie im Herkunftsland keine andere Wahl haben, als dem einfachen Beamten vor Ort eine perfekte Täuschung zu liefern ? Dem ganzen Berufsstand wird hier doch pauschal Unmündigkeit unterstellt und er somit diskriminiert.

* Erlaubnispflicht für Betriebe: Ist es hier nicht wahrscheinlich, dass es durch die hohen Hürden und die rechtliche Unsicherheit eine Entwicklung hin zu Großbordellen ("Sexfabriken")mit hohem Konkurrenzdruck für die dort Tätigen einerseits und in die Illegalität/Grauzonen (Wohnungs- u. Hotelprostitution) andererseits geben wird ? Warum wurde hier nicht wie bewährt eine Anmeldepflicht mit sachlich erprobten Auflagen (z.B. Hotelgewerbe) gewählt ? Die Planungsunsicherheit für solche Betriebe wird doch den Filz verstärken und nur Investoren anziehen, die hier mithalten können und deren Renditevorgaben dazu führen, dass die Mindeststandards erfüllt werden ohne jegliches Interesse am Befinden der beschäftigten Frauen. Schlicht: Zwangsprostitution darf nur nicht als solche erkennbar sein ! Ist dem Ausschuß hier klar, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes mehr Kriminelle als Akteure (lukrativer Markt / via Strohmänner) und mehr Sex ohne Kondom (Leistungsdruck durch Monopolisierung) geben wird ?

Schlußendlich: Warum wurde hier mit plumpen, ordnungspolitischen Maßnahmen gearbeitet statt durch Aufbau einer wirklich kontaktschaffenden Sozialarbeit UND vor allem dem Aufbau eines Berufsverbandes, der hier nahe an den Frauen die geforderten Aufgaben effektiv und interessiert wahrnehmen kann ?

freundliche Grüße, Jan Derek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Derek,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zu den Eckpunkten des neuen Prostitutionsgesetzes, auf die ich im Folgenden gerne eingehe:

Nach Schätzungen ist es bereits heute so, dass 80 bis 90 % der in Deutschland tätigen Prostituierten aus dem Ausland kommen. In der Regel sprechen diese Frauen kaum oder nur schlecht Deutsch und haben keine Kontakte außerhalb des Milieus. Zuhälter nutzen diese Situation aus und sind geradezu bemüht, diese Frauen zu isolieren und sie weiter von ihnen abhängig zu machen. Wir sind uns dieses Problems natürlich bewusst und wollen ihm mittels Einführung der Meldepflicht entschieden entgegentreten. Den Frauen soll künftig die Möglichkeit gegeben werden, aus ihrer Anonymität herauszutreten und gegebenenfalls um Hilfe zu bitten. Umgekehrt können aber auch von außen Anzeichen von Gewalt und Zwang frühzeitig erkannt werden.

Wir wollen mit einer neuen Gesetzgebung versuchen, eine klare Grenze zu ziehen zwischen illegaler und legaler Prostitution, damit genau solche Fälle, wie Sie sie beschreiben, in denen Frauen aus Gründen von Armut oder auf sie ausgeübten Druck in die Prostitution gezwungen werden, aufgedeckt werden. Sicher besteht immer die Gefahr, dass Frauen genötigt werden, gegenüber einem Beamten oder einem Arzt „eine perfekte Täuschung“, wie Sie schreiben, abzugeben. Und natürlich wird es auch weiterhin unkontrollierte Prostitution geben. Doch wie wir gesehen haben, hat die aktuelle liberale Gesetzgebung ohne Meldepflicht ihr Ziel nicht erreicht. Sie schützt schon lange nicht mehr die Prostituierten, sondern gewährt Zuhältern und Kriminellen freie Hand.

Gerade die fehlende Kontrolle hat die Prostitution in Deutschland „aufblühen“ lassen und Deutschland zum „Bordell Europas“ gemacht. Daher ist es auch nur folgerichtig, dass endlich auch der Betreiber eines Bordells eine Genehmigung zum Betrieb einholen muss. An welche Anforderungen diese Genehmigung geknüpft sein wird, steht noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Anforderungen klar geregelt sein werden, so wie es beispielsweise auch im Gaststättengewerbe klare Regelungen gibt. Ihre Bedenken hinsichtlich „rechtlicher Unsicherheiten“ und einer daraus folgenden „Planungsunsicherheit“ verbunden mit erhöhtem Druck bei den Betreibern, die „Renditevorgaben“ einzuhalten, teile ich daher nicht. Ganz im Gegenteil wird die Genehmigungspflicht das Geschäft mit Ausbeutung und Menschenhandel ungleich schwieriger und unattraktiver machen für Kriminelle, schlicht, weil es nicht mehr jedem möglich sein wird, ein Bordell zu betreiben.

Prostitution wird weiterhin legal sein, aber eben nur zu den vom Gesetzgeber festgesteckten Bedingungen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, können die Behörden sofort eingreifen. Ich meine, dass je mehr Kontrollbefugnisse Polizei- und Ordnungsbehörden haben, umso mehr ist eine strafrechtliche Ahndung ausbeuterischer Anstellungsverhältnisse möglich. Langfristig wird dies dann zu einer Verbesserung der Strafverfolgung zum Schutz der Frauen führen.

Abschließend erachte ich die geplanten gesetzlichen Neuerungen sogar noch für nicht weitgehend genug. Ich finde beispielsweise bedauerlich, dass man die Frauen lediglich zu einer ärztlichen Beratung verpflichtet. Notwendig wäre eine ärztliche Untersuchung gewesen. Nur so können von außen Spuren von Misshandlungen oder Drogenmissbrauch bemerkt werden. Und nur so kann man Geschlechtskrankheiten frühzeitig erkennen und dann gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen dahingehend ziehen, ob die Kondompflicht wirklich eingehalten wird.

Dennoch halte ich die Gesetzesreform für einen Schritt in die richtige Richtung. Zustimmen möchte ich Ihnen in dem Punkt, dass auch die Sozialarbeit einen wichtigen Beitrag leisten muss. Wie Sie meinen Ausführungen oben entnehmen können, geht es dem Gesetzgeber bei der Einführung der Meldepflicht vor allem darum, dass die Frauen aus dem Milieu heraustreten und Kontakte außerhalb knüpfen können. Selbstverständlich funktioniert das erst recht, je mehr Gelegenheit man ihnen dazu bietet. Gerade deshalb sind die Sozialarbeiterinnen und -arbeiter selbstverständlich neben den Meldebehörden, den Ärztinnen und Ärzten eine wichtige Kontaktstelle für die Prostituierten.

Ich bedanke mich noch einmal für Ihre aufgeworfenen Fragen und Gedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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