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Frage von Helga M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Helga M. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gabriel,

habe ich Ihre Erläuterungen zu Ihrem Rentenkonzept richtig verstanden,
dass bei bestehenden Erwerbsminderungsrenten die Abschläge auch beim Übergang in die Altersrente Bestand haben?

Auch würde mich interessieren, wie die Ungerechtigkeit der Anrechnungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern von Ihnen gesehen wird und wie Ihre Vorschläge dazu aussehen.

Ich bitte um eine Antwort, um meine Wahlentscheidung treffen zu können, da ich als Stammwähler der SPD enttäuscht bin und Sie diese Abschläge zu verantworten haben.

Als alleinerziehende Mutter von 3 Kindern und ganztägiger Berufstätigkeit lebe ich jetzt als 63-Jährige von einer Erwerbsminderungsrente am Existenzminimum.

Ich bin nicht freiwillig in die Erwerbsminderung gegangen, sondern wurde nach Krankheit (habe zu dieser Zeit Krankengeld bezogen) ein Jahr rückwirkend von der Rentenversicherung in die Erwerbsminderungsrente (mit 59 J.) geschickt. Bestraft man kranke Menschen mit hohen lebenslänglichen Abzügen, um Pensionären und Politikern die hohen Pensionen zu sichern?

Den Weg zur "Grundsicherung" werde ich aus Scham, wie viele andere Rentner, nicht gehen.

mit freundlichen Grüßen

Meyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage zu Erwerbsminderungsrenten und Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente.

Wir wissen, dass Erwerbsminderung ein Hauptrisiko für Armut im Alter ist. Deshalb hat die SPD in ihrem Regierungsprogramm beschlossen, künftig die bei den Erwerbsminderungsrenten bislang fälligen Abschläge abzuschaffen.

Für uns ist entscheidend, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Mütter von vor 1992 geborenen Kindern bessergestellt werden, wenn sie wegen der Erziehung der Kinder nicht im gewünschten Umfang arbeiten konnten. Das ist auch Teil unseres Regierungsprogramms.

Wäre das Ziel durch ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode zu erreichen gewesen, hätte die SPD das begrüßt. Wir hatten zu den Berichten über die Einigung zwischen CDU und CSU erklärt, dass wir einem Gesetzentwurf der Koalition, der Vollzeit kindererziehenden Müttern (bzw. Vätern) für vor 1992 geborenen Kindern einen zusätzlichen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung zuspricht, im Deutschen Bundestag zustimmen werden. Ein solcher Gesetzentwurf ist aber nicht vorgelegt worden.

Gleichwohl bewertet die SPD die Kosten und die neuen Ungerechtigkeiten des Unionsvorschlags kritisch. Die rentenrechtliche Anerkennung von einem zusätzlichen Kindererziehungsjahr für Mütter bzw. Väter, die Kinder vor 1992 bekommen haben, ist wünschenswert. Sie kann aber Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Mütter und Väter nicht sicherstellen. Sie ist überdies mit sehr erheblichen Mehrkosten verbunden, die bis 2030 auf rund 7 Mrd. € jährlich anwachsen können. Die Verbesserungen für vor allem ja Mütter müssen deshalb im Zusammenhang mit unseren anderen Vorschlägen des SPD-Rentenkonzepts gesehen werden, die ebenfalls deutliche Verbesserungen für Frauen bedeuten.

Unbestritten bleibt, dass Verbesserungen für Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern wichtig und gerecht sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel