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besten Dank für die Frage, die ich hier auf Abgeordnetenwatch bereits Herrn Meyer auf dessen Frage vom 17. März beantwortet habe. Ich möchte mich nicht wiederholen und bitte Sie herzlich, dort nachzulesen.
(...) Dieser ist für ein menschenwürdiges Leben aller unabdingbar. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet, dass ein Merkmal des Sozialstaates die Gewährung eines existenzsichernden Minimums ist, das die Leistungen nach dem SGB II ja darstellen. Somit sind diese Zuwendungen nicht Weise überflüssig, sondern hinsichtlich der Menschenwürde unentbehrlich. (...)