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Frage von Detlef R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Detlef R. bezüglich Bildung und Erziehung

1.Frage : Die Studiengebühren in Niedersachsen werden laut Wahlversprechen abgeschafft ! Wann geschieht das ? Meine Tochter hat noch ein Semester , muß sie dafür noch Studiengebühren zahlen ?

2.Frage : Ich habe seit dem 16 . Lebensjahr in die Sozialversicherungen ununterbrochen eingezahlt . Wenn ich aber jetzt arbeitslos werde , rutsche ich nach ca. 1.5 Jahren in Hartz 4 .
Das kann doch nicht gerecht sein , dass ich ( und viele andere ) nach fast 40 Berufsjahren,
gleichgestellt werde mit jemanden , der noch nie oder wenig in Arbeit war !
Auf diese große soziale Ungerechtigkeit habe ich von der SPD noch nichts gehört. Ist da irgendwas geplant ?

3.Frage : Wird die Rente ohne Abzüge nach 43 Berufsjahren eingeführt , wenn die SPD die Bundestagswahl gewinnt ?

Mfg.

Detlef Rowold

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rowold,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Die rot-grüne Koalition im niedersächsischen Landtag hat es sich in den Koalitionsvertrag geschrieben: Sie wird unverzüglich ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren vorlegen. Spätestens zum Wintersemester 2014 werden die regulären Studiengebühren in Niedersachsen dann abgeschafft sein.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, nach dem zum Beispiel auch der Bezug des so genannten Hartz IV geregelt ist, fußen auf dem Grundsatz der Bedürftigkeit. Leistungen erhält deshalb, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten. Und da ist es ja so: Leistungen nach dem SGB II werden erwerbsfähigen und arbeitsuchenden Personen für die Dauer der Arbeitslosigkeit oder eines Einkommens unterhalb der Grundsicherungsschwelle gewährt. Die Zeitspanne, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist allerdings abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Ab dem Alter von 58 können Sie bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen; dafür haben wir in der SPD uns stark gemacht.

Wir wollen, dass Menschen, die solche Sozialleistungen benötigen, bald wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, die die Bedürftigkeit beendet und den Lebensunterhalt sichert. Aber wir wissen natürlich: Immer noch ist es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland nicht so einfach, erneut in Beschäftigung zu kommen. Deshalb haben wir auf unserem SPD-Bundesparteitag im Dezember 2011 in unserem Beschluss "Den Wert der Arbeit und die Lebensqualität im Alter erhöhen" festgelegt: "Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser soll einen mit Abschlägen verbundenen vorzeitigen Rentenbeginn akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden." Am Grundsatz der Orientierung der Grundsicherungsleistungen an der Bedürftigkeit hält die SPD aber ebenso fest wie an dem Ziel, den Hilfebedürftigen zu ermöglichen, die Bedürftigkeit durch eigenes Erwerbseinkommen zu beenden oder zu mindern.

Und zu Ihrer dritten Frage: Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten wollen den abschlagsfreien Rentenzugang für Menschen einführen, die 63 oder älter sind und mindestens 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung aufweisen. Das haben wir in unserem Rentenbeschluss im November dargelegt. Sie finden ihn hier: https://www.spd.de/themen/SPD_Rentenkonzept/

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unsere sozialdemokratische Politik unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen nach Goslar,
Sigmar Gabriel