Frage an Sigmar Gabriel von Christian L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gabriel,
aus den Medien entnehme ich folgende Meldung:
"Die SPD hat den Unvereinbarkeitsbeschluß mit der linksextremistischen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) offenbar aufgehoben.
Wie die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift antifa der VVN-BdA berichtet, soll der SPD-Parteivorstand den Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der Mitgliedschaft in der SPD und in der VVN-BdA am 25 Oktober aufgehoben haben.
Die Regelung war 1948 auf Initiative des damaligen SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher beschlossen worden. Grund hierfür war die offen kommunistische Ausrichtung der VVN.
Die VVN-BdA gilt als DKP-Vorfeldorganisation und wurde bis zur Wiedervereinigung maßgeblich durch die DDR finanziert. Die Landesämter für Verfassungsschutz Bayern und Baden-Württemberg führen sie als linksextremistisch beziehungsweise linksextremistisch beeinflußte Organisation."
Können Sie diese Meldung bestätigen?

