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Sibylle Schmidt
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Frage von Iris S. •

Warum können Opfer von nicht aufgeklärten Gewalttaten auch gegen ihren Willen verrentet werden ?

Sehr geehrte Frau Schmidt: Als Opfer einer terroristischen Geldbeschaffungsaktion im Rahmen dreier nicht aufgeklärten Banküberfälle (auf verschiedenen Filialen/Hauptstelle) auf einer Sparkasse und nach erneuter Retraumatisierung durch einen der Bankräuber (Burkhard Garweg) habe ich eine noch nicht vollständig abgeheilte PTBS entwickelt. Die Ärzte waren der Meinung, dass ein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Sparkasse einen besseren Heilungserfolg bringt durch Reduzierung von Flash-backs. Diese Umschulung bzw. Neubeschaffung eines anderen Arbeitsplatzes z. B. in der Pflege wurde aber vom Arbeitsamt / Schwerbehindertenamt nicht ermöglicht sondern durch die Berufsunfähigkeit eine vollständige Arbeitsunfähigkeit unterstellt, was mich als Opfer noch weiter auch finanziell schädigt. Leider hat die Berufsgenossenschaft für die vielen Betroffenen keine normaler Weise üblichen finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten zugestanden.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau Stieb,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Schilderung hat mich berührt. Opfer fehlen zunehmend in der Berichterstattung. Um sie zu "schützen". Meines Erachtens würde es der Gesellschaft helfen, Gesichter von Opfern zu sehen und ihre Lebensgeschichten zu lesen.

Der Vorschlag der Ärzte, Sie außerhalb Ihres Bankberufes zu qualifizieren, klingt aus medizinischer Sicht plausibel. Es müssen aber Voraussetzungen und Möglichkeiten vorhanden sein. Gute, medizinische, zugeschnittene Rehabilitationseinrichtungen für unterschiedliche Krankheiten scheinen nicht in ausreichender Zahl vorhanden zu sein. Anders kann ich mir das Handeln des Schwerbehindertenamtes nicht erklären. Sie möchten doch tätig sein. Gerade seelisch Erkrankte brauchen Zuspruch und Umgang mit Kollegen. Wertschätzung, geistige und körperliche Anstrengungen helfen doch auch, seelische Krankheiten zu lindern oder sogar zu heilen. Geben Sie die Hoffnung bite nicht auf. 

Bitte gehen Sie noch einmal zu einer Arbeitsberatung. Gesetze werden angepasst, Mitarbeiter wechseln. Man kann auch darum bitten, eine andere Sachbearbeiterin zu bekommen, wenn die Chemie nicht stimmt oder es einmal zum Streit kam. In dieser Krisen geschüttelten Zeit liegen auf allen Seiten die Nerven blank. Für Anwaltskosten wird kein Geld vorhanden sein; es ist immer besser zu verhandeln. Habe gehört, in Behindertenwerkstätten bekommen körperlich und seelisch Behinderte nur 150 € Taschengeld. Auch Blinde. Das kann nicht in Ordnung sein, diese Menschen in demütiger Abhängigkeit zu halten. Arbeitseinkommen ist der Schlüsssel zu einem selbstbestimmten Leben. Stephen Hawking hätte in Deutschland anscheinend weniger Chancen gehabt. 

Denken Sie darüber nach, für welche Tätigkeit Sie geeignet sind und was Ihnen Spaß macht. Es gibt auch Fortbildungslehrgänge, die zu Hause absolviert werden können. Die Kosten hierfür reichen Sie ein. Sie bekommen einen klagefähigen Bescheid. Dann beantragen Sie Prozesskostenhilfe. 

Viel Glück

Sibylle Schmidt