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Sepp Müller
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Frage von Eves S. •

Wie beurteilen Sie das Vorhaben der EU ein europäisches Vermögensregister einzuführen ?

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Bisher handelt es sich um eine Ausschreibung der EU-Kommission – Generaldirektion FISMA – für eine Machbarkeitsstudie für die Einführung eines Vermögensregisters. Gegen eine solche Machbarkeitsstudie ist zunächst nichts einzuwenden, sofern sie objektiv und nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt wird. Fragwürdig ist dabei aber, dass die Machbarkeitsstudie scheinbar ohne Weisung des Europäischen Parlaments durchgeführt wird. Maßnahmen wie diese, die einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen und gläserne Bürger schaffen, bedürfen meines Erachtens zunächst einer politischen Debatte. Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist sorgsam umzugehen, um ausufernde und ziellose Bürokratie für Bürger und Unternehmen zu vermeiden. Auch die Privatsphäre ist zu achten. Die Bekämpfung von Geldwäsche ist ein wichtiges Ziel, wofür wir in der EU bereits einschlägige Geldwäschegesetze und umfangreiche Transparenzregister haben, die derzeit miteinander verknüpft werden. Ein zusätzliches Vermögensregister ist dabei nicht zielführend in der Geldwäschebekämpfung. Hier müsste die Kommission zunächst aufzeigen, wie die Registerdaten konkret genutzt werden sollen und worauf sich jeweils die EU-Zuständigkeit gründet. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Vermögensregisters wäre zudem sehr fragwürdig. Die geplante Machbarkeitsstudie zu einem Vermögensregister ist meiner Meinung nach ein gefährlicher erster Schritt zur Einführung einer Vermögenssteuer. Die Einführung weiterer Substanzsteuern - wie der Vermögenssteuer - lehne ich ab. Es wäre daher auch abzulehnen, wenn sich herausstellen würde, dass das wahre Interesse der Kommission nur die Datenbeschaffung über das Vermögen und vor allem die Vermögensverteilung in der EU ist, mit dem Ziel Umverteilungsdebatten anzuheizen.

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