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Sepp Müller
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Frage von Jonas B. •

Werden Sie sich als stellv. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender dafür einsetzen, dass beim Elterngeld im Haushalt 2027 der Höchstbetrag und die Bezugsdauer unangetastet bleiben?

Der Höchstbetrag von 1.800 € liegt seit 2007 unverändert. Bei rund 40 % Inflation seit damals entspricht das einem realen Kaufkraftverlust von 28%. Im Koalitionsvertrag vom April 2025 wurde eine Erhöhung versprochen. Karin Prien sprach im Sommer 2025 (Magazin Eltern) selbst von einem überfälligen Inflationsausgleich.

Der Schwellenwert für den Höchstbetrag (rund 2.770 € Elterngeld-Netto) entspricht je nach Steuerklasse einem Brutto in Höhe des deutschen Medians (4.350 €, Destatis 2024). Eine Kürzung träfe damit die Mitte der Vollzeitbeschäftigten, nicht die Spitze.

Am 21. Mai 2026 hat der Bundestag mit den Stimmen Ihrer Fraktion die Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Mindereinnahmen: 330-350 Mio € jährlich, bis 2030 ca. 1,5 Mrd € - also die Größenordnung der geplanten Familieneinsparung von 500 Mio €.

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