Sehr geehrter Herr MdB Müller, wie stehen Sie rechtlich & pol. zum verwaltungsprozessualen sog. "In-Camera-Verfahren" - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten durften/dürfen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall (aus der Vw-gerichtlichen Praxis in Brandenburg)
Tenor :
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."
Sehr geehrter Herr MdB Müller,
1. halten Sie persönlich (und ggf. Ihre CDU-Fraktion insgesamt) das sog. "In-Camera-Verfahren" für einen rechtsstaatlichen und sehr demokratischen Weg, der auch "Licht ins Dunkle" von verwaltungsprozessualen Fällen bringen kann, die ggf. erhebliche politische Brisanz besitzen ?
2. Würden Sie befürworten und/oder unterstützen, dass "die Politik" aktiv Änderungen am derzeitigen "In-Camera-Verfahren" in Verwaltungsprozessen einleiten/vornehmen sollte, etwa wie folgt ? :
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_02/359704-359704
MfG
M. J. P.
Dipl. Bundesbeamter a. D.
Sehr geehrter Herr P.,
das In-Camera-Verfahren ist aus meiner Sicht ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument, um den Ausgleich zwischen unterschiedlichen verfassungsrechtlich geschützten Interessen zu gewährleisten. Einerseits besteht ein berechtigtes Interesse an Transparenz und einer effektiven gerichtlichen Kontrolle staatlichen Handelns. Andererseits gibt es Fälle, in denen besonders schutzwürdige Informationen – etwa personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse – nicht uneingeschränkt öffentlich gemacht werden können.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage und der zunehmenden Spionage- und Cyberaktivitäten gegen Deutschland und seine Behörden kommt dem Schutz sensibler Informationen eine wachsende Bedeutung zu. Staatliche Stellen müssen in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, Informationen zu schützen, wenn deren Offenlegung die Sicherheit unseres Landes oder berechtigte Interessen Dritter gefährden würde. Gleichzeitig muss eine unabhängige gerichtliche Kontrolle gewährleistet bleiben. Genau diesem Zweck dient das In-Camera-Verfahren: Es ermöglicht Gerichten, die Rechtmäßigkeit einer Geheimhaltung zu überprüfen, ohne dass schutzwürdige Informationen öffentlich werden.
Ob eine Behörde Unterlagen zu Recht zurückhält, ist letztlich keine politische, sondern eine rechtliche Frage. Über diese Abwägung entscheidet die unabhängige Justiz. Als Abgeordneter respektiere ich die Gewaltenteilung und nehme daher keinen Einfluss auf laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren oder deren Entscheidungen.

