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Sebastian Münzenmaier
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Frage von Moritz W. •

Wie steht das Konzept der inneren Sicherheit der AfD Ultra und Hooliganszenen gegenüber? Wie stehen sie zu einem allgemeinem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozial Arbeitende?

Sehr geehrter Herr Münzenmeyer, Ihnen wurde in der Vergangenheit nachgesagt, dass Sie gute Kontakte in die Ultra und zum Teil in die Hooliganszene unterhalten https://www.sueddeutsche.de/sport/mainz-verstaendigung-im-prozess-geldstrafe-fuer-afd-politiker-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-181216-99-247724.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-sebastian-muenzenmaier-wegen-hooligan-angriff-verurteilt-a-1173608.html?sara_ref=re-so-app-sh

Die AfD steht für einen härteren Kurs in der inneren Sicherheit, der aus Parteisicht bisher zu milde ausgelebt (Hinzu null Toleranz Politik, Strafrecht heruntersetzen) Würde dies das Spektrum Fussballfans und nahestehendes pädagogisches Personal miteinbeziehen und treffen?

Um den Bogen nochmal zum persönlichen zu spannen, bereuen Sie den Vorfall mit gegnerischen Fans aus dem Jahr 2012?

Schöne Grüße

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Antwort von AfD

Während der Saison (1. Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Regionalligen) sind jedes Wochenende mehr als 150.000 Anhänger in ganz Deutschland unterwegs, um ihre jeweilige Mannschaft auswärts zu unterstützen. Hunderttausende sind jeden Spieltag in den Stadien. Und das läuft alles nahezu ausnahmslos friedlich und fröhlich ab. Denn jeder weiß: Gewalt hat nichts im Stadion verloren. 


Mit Blick auf die innere Sicherheit in Deutschland sind Fußballfans meiner Ansicht nach auch ganz sicher nicht das Problem. Hier schlagen laut Polizeilicher Kriminalstatistik ganz andere Problemgruppen zu Buche.

 
Was stimmt: Die AfD steht für einen härteren Kurs in der inneren Sicherheit – und zwar konsequent. Welche Prioritäten wir hierbei setzen und wie wir für mehr Sicherheit in Deutschland sorgen wollen, können Sie unserem Wahlprogramm ( https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf S 116ff) entnehmen.

Zu ihrer persönlichen abschließenden Frage. Wie das Landgericht Mainz rechtskräftig festgestellt hat, war ich bei dem von Ihnen angeführten Vorfall 2012 gar nicht anwesend.

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