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Sebastian Heck
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Frage von Alisa W. •

Wie unterstützen Sie konkret die kommunale Aufnahmebereitschaft im Land SH für ALLE Menschen auf der Flucht?

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Moin Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte!

Es gibt hinsichtlich der Aufnahmebereitschaft der Kommunen insbesondere zwei Faktoren, die eine besondere Herausforderung darstellen.

Dies ist einerseits die Frage der Unterbringung. In vielen Gemeinden und Städten ist die Wohnraumsituation angespannt; zu wenig Wohnraum, der vorhandene ist zu teuer, weiterhin gibt es Wohnraum, der bewusst von Spekulanten leer gelassen wird. Letzteres ist im Übrigen kein Problem von Metropolregionen mehr - auch in Mittelstädten wie Rendsburg verfallen Gebäude, die mit der Hoffnung auf eine Abrissgenehmigung seitens der Eigentümer bewusst diesem Zustand überlassen werden.

Die andere Frage ist, wie die Geflüchteten bestmöglich begleitet und integriert werden können. Dies ist maßgeblich ein personelles Probleme - es gibt weder genügend Fachkräfte in diesem Bereich, noch gibt es ein auch nur ansatzweise auskömmliches Budget dafür, neue Stellen im Öffentlichen Dienst in diesem Bereich zu schaffen.

Wir sind überzeugt davon, dass Kreise, Städte und Gemeinden mit ausreichenden finanziellen Mitteln und weiterem Personal ausgestattet werden müssen, um diesen Herausforderungen begegnen zu können. Konkret wären einige Punkte, die wir hier vorsehen würden:

  • Prüfen, ob bisher ehrenamtlich in der Geflüchtetenhilfe Tätige auf Wunsch für entsprechende Aufgaben in einem vereinfachten Verfahren entsprechend qualifiziert und dauerhaft in den Öffentlichen Dienst übernommen werden können.
  • Eine adäquate Ausstattung des öffentlichen Dienstes in allen Bereichen
  • Kommunen müssen bei der Weiterentwicklung von Angeboten durch das Land unterstützt werden, um zügig die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben ermöglichen zu können. Dazu gehören der Zugang zu Bildung und Arbeit ebenso wie zur Gesundheitsversorgung.
  • Wir wollen, dass das Land wieder eine eigene Wohnungsbaugesellschaft besitzt und in den Neubau von 5000 Wohnungen im Jahr investiert.
  • Die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechtes für Flächen und die Ausweitung und Stärkung von Wohnraum- und Mieter*innenschutz

Lange Rede, kurzer Sinn: Die kommunale Aufnahmebereitschaft muss durch personelle Ausstattung, Aufbau des Wohnraumbestandes und Stärkung kommunaler Handlungsspielräume unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Heck