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© Sebastian Gemkow
(...) für die Anfrage danke ich. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht den Vollzug der Haftbefehle beeinträchtigt. Die ursprünglich von den Staatsanwaltschaften ausgeübten Zuständigkeiten nehmen mittlerweile die Ermittlungsrichter bei den Amtsgerichten wahr. (...)
(...) Soweit Sie ein konkretes Verfahren ansprechen, wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage im Schwerpunkt auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Zwickau und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden als Rechtsmittelinstanz – jeweils mit familienrechtlichem Hintergrund – bezieht. Die Angelegenheit wurde im Rahmen der Ausübung der Dienstaufsicht mehrfach geprüft. Wegen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist auf diesem Weg aber eine Bewertung oder gar eine Änderung gerichtlicher Entscheidungen von vornherein ausgeschlossen. (...)