Wie konnte es zu der eingeschränkten Verlustverrechnung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG kommen, die rückwirkend abgeschafft werden musste und warum haben Sie meine Mail-Anfragen dazu nie beantwortet?
Sehr geehrter Herr Fiedler,
schon 2022 hatte ich Sie zu der genannten Problematik um ein Gespräch gebeten. Ein Erstgespräch hatte zwar stattgefunden, allerdings erst am 22.10.2024. Seitdem ist nach wie vor die Frage offen, wie es überhaupt zu diesem Steuerirrsinn kommen konnte, durch den Anleger offensichtlich unzurecht ungerecht behandelt wurden. Die Frage stellt sich vor allem auch vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich eine Petition eingereicht wurde - mit 36.000 gesammelten Unterschriften. Doch der Bürgerwille wurde ignoriert, genau wie Recht und Gesetz, obwohl der Verstoß dagegen offensichtlich war und letztlich durch Gerichte auch bestätigt wurde.
Wiedereinmal konnte die Bundesregierung nur durch Gerichte gestoppt und in die Schranken gewiesen wurden. Warum?
Viele Grüße
Sven W.