Wann kommt die amtsangemessene Besoldung
Sehr geehrter Herr Fiedler,
ich wende mich heute an Sie, um einmal zu erfahren, wann denn nun der Dienstherr beabsichtigt, die Soldaten amtsangemessen zu besolden. Im Mai 2020 fällte das Bundesverfassungsgericht das erste Urteil zum Thema, seit dem ist es den Regierungen bzw. hier federführend dem Innenministerium nicht gelungen, die Besoldung der Bundesbeamten und auch der Soldaten auf ein verfassungskonformen Stand anzuheben. Herr Innenminister Dobrindt kündigte am 12.01.2026 an, das Gesetz zur Anpassung würde in einigen Wochen fertig sein. Aber was heißt nun einige Wochen? Die Definitionen sind unterschiedlich - im Schnitt von 2 bis 6 Wochen.
mit freundlichen Grüßen
Guido B.
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann Ihre Verärgerung über die mehrfach angekündigte, jedoch bisher nicht erfolgte Anpassung der Besoldung von Bundesbeamtinnen und -beamten und Soldatinnen und Soldaten nachvollziehen. Ich möchte die Gründe dafür im Folgenden kurz erläutern. Der in der vergangenen Legislaturperiode vom Kabinett am 6. November 2024 beschlossene Regierungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation unterfiel aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 20. Deutschen Bundestages der Diskontinuität. Hintergrund der geplanten Neuregelung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020). Das BVerfG hatte in diesen Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet derzeit an einem neuen Gesetzentwurf, der zudem das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 berücksichtigt sowie den jüngst ergangenen Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.), veröffentlicht am 19. November 2025, soweit hieraus veränderte Vorgaben für den Bund resultieren.
Wir haben die Fertigstellung des Entwurfs im BMI mehrfach angemahnt. Für die Erstellung des Referentenentwurfs sind neue Berechnungen notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Daher kann nach Auskunft des BMI aktuell keine verlässliche Aussage zum Zeitplan getroffen werden. Das Kabinett hat jedoch am 3.9.2025 im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 einen Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte gefasst. Die Auszahlung der ausstehenden Abschläge ist Anfang Dezember 2025 erfolgt. Von Januar 2026 an erfolgt der Abschlag bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung monatlich mit der Gehaltszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler, MdB

