(...) Bei den Vorfällen, auf die Sie Bezug nehmen, handelt sich um Einzelfälle! Dass diese nicht zu verharmlosen sind, habe ich in früheren Antworten bereits klargestellt, dennoch: Die Bundesrepublik ist und bleibt ein Rechtsstaat, der nicht darauf aus ist, unschuldige Bürgerinnen und Bürger zu überwachen. (...)
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