(...) Vor diesem Hintergrund, dass der Erwerber bei einer lt;stronggt;Zwangsversteigerunglt;/stronggt; ein Gut weit unter Wert erwirbt, ist es gerechtfertigt, dass der Erwerber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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