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Frage von Gustav W. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Gustav W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

ich richte diese Frage im besonderen auch an u.a. Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Beim Öffnen von beliebigen Webseiten auf der Website www.bundesanzeiger.de, (Herausgeber Bundesministerium der Justiz) bspw. http://bit.ly/bekanntmachung-auf-bundesanzeiger , werden diese geöffneten Webseiten automatisch mit einem session.sessionid-Parameter ausgestattet, was dazu führt, dass ich als Besucher der Website bundesanzeiger.de keine Möglichkeit habe, den Link aus dem Adressfeld des Browsers für die Verlinkung einer bestimmten bundesanzeiger.de-Website in eMails oder auf Webseiten im Internet zu verwenden, um hiergefundene öffentlich zugängliche Informationen zu teilen.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass gleich nach der Frage "Warum kann ich kein Lesezeichen/Bookmark setzen?" ( http://bit.ly/bundesanzeiger-FAQ-warum-kann-ich-kein-Lesezeichen-setzen ) platziert der Herausgeber die Frage "Kann ich Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger im Abonnement beziehen?" wo u.A. zu lesen ist "Wir liefern Ihnen die entsprechenden Veröffentlichungen tagesaktuell per E-Mail oder als Link zum Herunterladen."

Also diese Sachverhalte interpretiere ich so, dass der Herausgeber erst den Zugang zu den Informationen, nämlich Webseiten-Direktverlinkung mit dem session.sessionid.Parameter künstlich auf 30 Minuten begrenzt. Dann wird dieser ´wertvolle´ Service(Ironie) in Form eines "Links zum Herunterladen ohne Zeitbegrenzung" als _kostenpflichtige_ Leistung angeboten.

Können Sie, Herr Blumenthal, nachvollziehen, dass ich als Internetnutzer solche Zugangserschwerungspraktiken seitens bundesanzeiger.de als inakzeptable Gängelung und Abzocke empfinde? Halten Sie es als Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft für richtig, dass die Begrenzung der Lebensdauer der Verweise auf bundesanzeiger.de aufgehoben wird?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wall,

darin sind wir uns - so denke ich - einig, dass zeitlich limitierte Verlinkungsmöglichkeiten äußerst lästig sind. Im Fall des Bundesanzeigers gibt es aber gute Gründe dafür. Neben Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften etc. werden im Bundesanzeiger auch solche Bekanntmachungen veröffentlicht, die einen Bezug zum Kapitalmarkt haben - so z.B. Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse, Zulassungsbeschlüsse etc. Wenn z.B. ein Anleger über einen “veralteten” Link eine Information zu einem Unternehmen aufruft und auf Grund dieser nicht mehr aktuellen Kapitalmarktinformationen Wertpapiere kauft und ihm dadurch ein Schaden entsteht, kann es unter Umständen zu Haftungsrisiken kommen. Ähnlich verhält es sich bei anderen Webseiten, die vergleichbare Informationen anbieten (Börsen, Börsenbriefe, Fondsgesellschaften etc.). Auf solchen Webseiten werden derartige “veraltete” Informationen in der Regel schnell gelöscht oder aber der Nutzer muss bei jedem Seitenaufruf den Nutzungsbedingungen zustimmen und dabei akzeptieren, dass der Provider nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht wird, die durch den Zugriff auf die Webseite (oder Links) entstehen. So z.B. hier: http://www.threadneedle.de/?it=Private&ln=de-DE

Insofern hat der Bundesanzeiger die Variante der zeitlich limitierten Verlinkungen gewählt, um die Haftungsrisiken für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen eingrenzen zu können.

mit freundlichen Grüßen
Sebastian Blumenthal