Antwort 23.02.2022 von Sascha Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.

Maximilian Hirschberger
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.
Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Perspektivisch sollen alle Bürger in die ges. Rentenversicherung einbezogen werden.