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Sarah Philipp
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Frage von Frank S. •

Frage an Sarah Philipp von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Phillip,

ich lese gerade Ihre Antwort an Herrn Eckart. Sie schreiben: "Es war uns dabei wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ein Studium zu ermöglichen, ohne sich dabei zwangsweise durch einen Studienkredit verschulden zu müssen. Dass derartige politische Entscheidungen durchaus an anderer Stelle im Landeshaushalt ausgeglichen müssen, versteht sich dabei von selbst."
Auf Deutsch: Teile der Beamtenschft zahlen Ihre Wohltaten! Gerade das ist aber verfassungswidrig. Meine erste Frage: Haben Sie die Gutachten der Rechtsprofessoren gelesen?
Hier Prof. Schwarz: "Dies folge aus dem Umstand, dass die vom Dienstherrn nach Maßgabe der Verfassung geschuldete Alimentierung keine in ihrem Umfang beliebig variable Größe darstelle, sie sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand oder nach den politischen Dringlichkeitsbewertungen hinsichtlich der verschiedenen vom Staat zu erfüllenden Aufgaben oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzip bemessen lasse.
BVerfGE 44, 249 (264); 114, 258 (291)
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-874.pdf

Werden Sie persönlich trotz der offenkundigen Verfassungswidrigkeit dem Gesetz zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Antwort an Herrn E. in Bezug auf die Abschaffung der Studiengebühren bezog sich auf seine persönliche finanzielle Lage. Ihre Schlussfolgerung, dass somit die Beamtenschaft für "Wohltaten" der Landesregierung bezahle, teile ich nicht. Zum einen handelt es sich nicht um politische "Wohltaten" sondern vielmehr um eine soziale Infrastruktur, zum anderen würden dann Ihrer Argumentation zufolge sämtliche Investitionen auf Seiten des Landes (vom U3-Ausbau über die Sanierung von Brücken bis hin zu Förderung kultureller Institutionen) ausschließlich von den Beamten bezahlt werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um das Steuergeld aller Bürgerinnen und Bürger. Um Ihre Frage zur Verfassungskonformität des Gesetzes zu beantworten, verlasse ich mich auf die juristische Einschätzung meiner Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp

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