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Sarah Philipp
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Frage von Eckart B. •

Frage an Sarah Philipp von Eckart B. bezüglich Finanzen

Wie bekannt ist sollen Beamte des höheren Dienstes 2 Jahre keine Besoldungsanpassung erhalten.
Dazu folgende Fragen:

1. Ist Ihnen bekannt wie hoch das tatsächliche Einkommen eines Rates mit 3 Kindern liegt, die sich alle im Studium befinden?

2. Wie stehen Sie dazu, das dieser Beamte Arbeitnehmersparzulage erhält, obwohl er doch lt. Aussage der Landesregierung zu den besser Verdienenden gehört um eine Nullrunde zu schultern aber im Steuerkonzept der Grünen dagegen nicht?

3. Wie erklären Sie sich die Tatsache das dieser Beamte pro Kind BAFÖG in Höhe von etwa 200 € bekommt?

4. Warum wurde nicht diskutiert den Beamten des höheren Dienstes eine kleine Anerkennung zu kommen zu lassen z. B 0,5 % für 2013 un 0,5 % für 2014?

5. Ist ihnen bekannt, dass die am Sanierungspakt teilnehmenden Gemeinden die Steurn zum Teil (Grundsteuer A) um 80 % erhöht haben, die das Einkommen zusätzlich schmälern (um bis zu 50 € netto im Monat)?

6. Wie stehn Sie zu der Aussage der Ministerpräsidentin und des Finanzministers, keine weiteren Einschnitte im Beamtenbereich vorzunehmen (was defakto ja durch die Nullrunde der Fall ist)?

7. wie stehen Sie zu der Aussage, es würde bei Umsetzung des Tarifvertrages Mitarbeiter entlassen werden, wenn die Stellen nach Ausscheiden nicht wieder besetzt werden und somit eine Arbeitszeitverdichtung entgegen ihren Aussagen stattfindet, die sich in nicht bezahlten Überstunden niederschlägt

8. Wie stehen Sie zur der Aussage ein Beförderungsstop würde nich stattfinden, wenn dies bei den Kommunen schon faktisch der Fall ist immerhin werden die Beamten in den Kommunen, den Anstalten des öffentlichen Recht den Landesbeamten gleichgesetzt)?

9. Wieviele von den von Ihnen zitierten Frauenhäuser werden durch das Land gefördert und wie hoch sind dies Fördermittel?

10. 14000 Mitarbeiter müssten entlassen werden, wie wollen Sie das bewerkstelligen bei dem weitreichenden Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst und welche Bereiche waren betroffen

MfG E.Bartels

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Sehr geehrter Herr Eckart,

vielen Dank für Ihre Fragen. Aufgrund der Vielzahl der Einzelfragen bitte ich Sie jedoch um etwas Geduld, was die Beantwortung angeht.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Philipp

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Sehr geehrter Herr Bartels,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Empörung und Enttäuschung darüber, dass die Landesregierung das Tarifergebnis nicht 1:1 übertragen hat und diese Entscheidung somit für die Beamten ab Besoldungsgruppe A11 und A12 eine deutlich reduzierte Lohnanpassung sowie für jene ab Besoldungsgruppe A13 und eine doppelte Null-Runde bedeutet, kann ich nachvollziehen.

Ich glaube nicht, dass ich Ihre Enttäuschung über die Besoldungsentscheidung durch meine Worte mildern kann. Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen die Überlegungen meiner Fraktion zu verdeutlichen: Bei unserer Entscheidung über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge hatten wir sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Alimentation der Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen wie auch die im Grundgesetz festgelegte und für das Land NRW verbindliche Schuldenbremse. Vor dem Hintergrund einer dramatischen Haushaltslage und dem Erfordernis, die Neuverschuldung in absehbarer Zeit auf null zu reduzieren, gestaltete sich die zu treffende Abwägung als äußerst schwierig.

Wegen der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes wäre eine 1:1 Übertragung auf alle Gehaltsgruppen notwendigerweise mit einem Personalabbau und darüber hinaus mit längeren Arbeitszeiten, Beförderungsstopps und ähnlichem verbunden gewesen. Dies war und ist im Interesse der Beschäftigten nicht akzeptabel zumal die Arbeitsbelastung in allen Bereich des öffentlichen Dienstes bereits ein Niveau erreicht hat, das meiner Auffassung nach eine weitere Verdichtung nicht mehr zulässt.

Andererseits ist eine Erhöhung der Neuverschuldung mit Blick auf die Schuldenbremse ausgeschlossen. In dieser Lage mussten wir uns für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses entscheiden, weil die unteren Besoldungsgruppen von steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten stärker getroffen werden. Durch die geplante Nichtanhebung der Bezüge der oberen Besoldungsgruppen wird die verfassungsrechtlich abgesicherte Systematik der amtsangemessenen Besoldungsunterschiede nicht unzulässig tangiert. Der Grundsatz einer der Dienststellung und der Verantwortung angemessenen Alimentation wird meiner Meinung nach weiterhin gewahrt.

In Bezug auf Ihre persönliche Situation möchte ich Sie darauf hinweisen, dass meine Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich die durch CDU und FDP eingeführten Studiengebühren von 500 Euro pro Studierenden pro Semester abgeschafft hat. Als Vater von drei Kindern, die sich - wie Sie ausführten - alle in einem Hochschulstudium befinden, müsste Sie diese Gesetzesänderung demnach begrüßen. Es war uns dabei wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ein Studium zu ermöglichen, ohne sich dabei zwangsweise durch einen Studienkredit verschulden zu müssen. Dass derartige politische Entscheidungen durchaus an anderer Stelle im Landeshaushalt ausgeglichen müssen, versteht sich dabei von selbst. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf verweisen, dass nicht Sie als Beamter BAföG erhalten, sondern vielmehr Ihre Kinder - laut Ihrer Aussage - als förderberechtigt eingestuft wurden. Dies als einen Widerspruch zur Tarifanpassung innerhalb NRWs zu deuten, erschließt sich mir nicht.

Die Belastungen innerhalb bestimmter Kommunen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B - Sie hatten in Ihrer Anfrage fälschlicher Weise von der Grundsteuer A gesprochen, die allerdings nur bei Agrarflächen greift, - treffen auch die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis in Duisburg. Insbesondere Kommunen, die sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage befinden, sehen oft keinen anderen Ausweg ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen als sich dieses Mittels zu bedienen. Die die Träger dieser politischen Entscheidungen befinden sich dabei auf kommunaler Ebene. Um jenen „armen“ Kommunen zu helfen, hat die Landesregierung mit dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ jedoch erstmalig in der Geschichte unseres Landes eine Möglichkeit zur Haushaltkonsolidierung der betroffenen Städte und Gemeinden geschaffen.

Abschließend möchte ich Ihnen noch erklären, dass ich nicht erwarte, dass Sie der Nullrunde für die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 13 zustimmen, nicht einmal, dass Sie die erfolgte Staffelung der Übertragung als angemessen bewerten. Allerdings hoffe ich, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, welcher Abwägungsprozess unserer Entscheidung vorausgegangen ist und jede andere Alternative mit Blick auf das Ganze aus unserer Sicht noch schlechter und noch ungerechter gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp

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