Werden Sie sich für die zügige Prüfung eines Parteiverbots in Bezug auf die AFD einsetzen?
Sehr geehrter Herr Kappe,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum Parteiverbot.
Sie erwähnten darin, dass ein Parteiverbot sorgfältig geprüft werden und rechtlich belastbar sein muss.
Aber ist nicht die Prüfung dieses Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht genau jetzt der nächste Schritt? Werden sie sich also im Bundestag dafür einsetzen, dass zeitnah ein Verbotsantrag beim Verfassungsgericht eingereicht wird? Die notwendigen Belege liegen mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes doch nun vor.
Kriterium gemäß Grundgesetz: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig".
Es gibt weder Zeit zu verlieren noch irgendwelche berechtigten Zweifel, um ein Verbotsverfahren nicht in die Wege zu leiten.
Danke für Ihre Rückmeldung und Unterstützung
Antje M.

Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und Ihr fortdauerndes Engagement für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sie sprechen ein hochaktuelles und emotional wie verfassungsrechtlich sensibles Thema an: die Prüfung eines Parteiverbots für die AfD. Ich verstehe Ihre Sorge sehr gut, insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt veröffentlichten Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des breiten öffentlichen Drucks, entschlossen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument, das unser Grundgesetz im politischen Raum vorsieht. Es ist richtig, dass Artikel 21 Abs. 2 GG klare Kriterien dafür formuliert. Doch ebenso richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen bisherigen Urteilen – etwa im Verfahren gegen die NPD – sehr hohe Hürden für ein solches Verbot gesetzt hat, unter anderem die „aktiv kämpferische Haltung“ gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine realistische Durchsetzungsfähigkeit der verfassungsfeindlichen Ziele.
Ob ein erneuter Anlauf für ein Verbotsverfahren politisch richtig und rechtlich aussichtsreich ist, hängt somit nicht nur vom Vorliegen kritischer Inhalte, sondern vor allem auch von deren Nachweisbarkeit und gerichtlicher Belastbarkeit ab. Insofern ist Ihre Frage zentral: Ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, einen solchen Antrag zu stellen?
Ich kann Ihnen versichern: Innerhalb der CDU/CSU wird das Thema sehr ernsthaft diskutiert. Es besteht eine breite Übereinstimmung, dass wir den Rechtsextremismus mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen müssen – politisch, gesellschaftlich, aber auch juristisch. Ich persönlich bin der Auffassung, dass eine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens nun mit höchster Priorität, Sorgfalt und Zügigkeit erfolgen sollte. Dabei darf es aber nicht um Symbolpolitik gehen, sondern um ein Verfahren, das vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen kann.
Ein verfrüht eingeleiteter Antrag, der scheitert, würde der AfD möglicherweise sogar nutzen. Daher ist für mich entscheidend, dass das Parlament – gemeinsam mit den Ländern und auf Grundlage der Sicherheitsbehörden – zu einer fundierten Bewertung kommt, bevor ein Antrag eingereicht wird. Sollte sich zeigen, dass die Voraussetzungen erfüllt und die Erfolgsaussichten gegeben sind, werde ich mich selbstverständlich für ein solches Verfahren einsetzen.
Vielen Dank nochmals für Ihre klare Haltung und Ihre berechtigte Mahnung, nicht zu zögern, wo entschiedenes Handeln geboten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Kappe