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Sahra Wagenknecht
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Frage von Gerda M. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Gerda M. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Dr. Wagenknecht,

jeder dritte Organspender wird bereits auch zum Gewebespender https://www.aerztezeitung.de/Politik/Mehr-Menschen-haben-Gewebe-gespendet-252083.html , 306 von insg. 955 Explantierten
https://www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/statistiken.html in 2018, d.h. diese wurden z.b. auch gehäutet und bis hin zu einzelnen Adern und Knochen zerlegt https://www.organspende-info.de/gewebespende/transplantierbare-gewebe.html .
In der Drucksache 19/5675 vom 08.11.2018 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/056/1905675.pdf berichtet die Bundesregierung ausführlich über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen aus ihren Mitmenschen.

Hierbei ist das Krankenhaus heutzutage oftmals der Beginn einer umfassenden Verwertungskette. Für Körperteile wie Knochen oder Hornhäute verstorbener Patienten besteht in der Medizin ein großer Bedarf. Auch lukrative Geschäfte werden damit gemacht https://www.taz.de/!272551/ .
Körperteile von Verstorbenen werden auch frei gegen Entgeld gehandelt z.B. bei der Firma Tutogen https://www.gelbe-liste.de/hersteller/Tutogen-Medical-GmbH_13677

Als Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages können Sie mir sicher mitteilen:
1. Wieviel Umsatz (Euro) mit diesen Geweben in den letzten Jahren gemacht wurde und wieviel davon in die Finanzplanung des Haushalts eingeflossen ist?
2. Mit welchen Zahlen wird für die nächsten Jahre gerechnet, insbesondere nach Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht?
3. Welche Beträge wurden an die Angehörigen der Explantierten als Erben ausgekehrt bzw. gibt es hierzu zukünftige Planungen?

Besten Dank für eine Nachricht.
Gerda Maier

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Maier,

die Entscheidung zu einer Organspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung, die unabhängig von finanziellen Erwägungen getroffen werden sollte –auch nicht im Interesse von Angehörigen oder möglichen Erben. Eine Organspende ist ein solidarischer Akt im Interesse schwer erkrankter Patienten, und je mehr Menschen bereit sind, sich als Organspender im Todesfall zur Verfügung zu stellen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für betroffene Kranke, ein Ersatzorgan erhalten zu können. Da deutlich mehr Menschen Umfragen zufolge zu einer Organspende bereit sind als es Träger von Organspendeausweisen gibt, halte ich eine Widerspruchslösung für eine sinnvolle Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, sich jederzeit auch bewusst gegen eine Organspende zu entscheiden, sichert. Dass mit der Entnahme von Organen keine Geschäfte gemacht werden dürfen, muss gesichert sein, die Transplantation von Organen darf nicht der Profitmaximierung von Krankenhäusern dienen, und die Transplantation von Organen muss strikt nach medizinischen Gründen erfolgen. Dies sicherzustellen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass die Privatisierungen im Gesundheitswesen rückgängig gemacht und es in öffentliche Hand überführt wird. Ein öffentliches Gesundheitswesen, das nicht auf Profitmaximierung ausgerichtet ist und das öffentlicher Kontrolle untersteht, bietet aus meiner Sicht die besten Grundvoraussetzungen auch für eine Transplantationsmedizin, die nicht nach Kapital- sondern medizinischen Erwägungen im Interesse der Patienten getroffen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Sahra Wagenknecht

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