Frage an Sahra Wagenknecht von Charle-Manes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Wagenknecht,
gibt es in unserer Verfassung eine Möglichkeit der Amtsentheb ung oder Abwahl eines deutschen Staatsoberhauptes?

Sehr geehrte Frau Charle-Manes Stein,
die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gibt es tatsächlich. Bundestag oder Bundesrat können den Bundespräsidenten im Falle vorsätzlicher Verletzung der Verfassung oder anderer Bundesgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sind in Artikel 61 des Grundgesetzes festgelegt. Eine grundgesetzlich verankerte Abwahlmöglichkeit gibt es allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Wagenknecht