Können Landesminister Dienstwagen auch nutzen, um an Landesparteitagen ihrer Parteien teilzunehmen?

Sehr geehrter Herr S.,
ja, bei der Fahrt von Minister*innen zu einem Landesparteitag mit einem Dienstwagen handelt es sich um eine Privatfahrt, die nach der Brandenburger Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie zulässig ist. Die Abrechnung ist in Punkt 10.6 geregelt (https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/dkfzrl_2016/3). Die durch Privatfahrten entstandenen Kosten werden ermittelt und der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg gemeldet. Sie werden dann durch die Minister*innen privat bezahlt.