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Sahra Damus
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Frage von Felix W. •

Frage an Sahra Damus von Felix W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Damus

Sowohl die AfD mit ihren Antrag auf ein Gesetz zur Aufhebung des Paritätsgesetzes als auch die Piraten mit ihrer Verfassugs-Klage gegen selbiges , führen an das das von den Grünen eingebrachte Paritätsgesetz sowohl die Wahlfreiheit einschräkt als auch kleine Parteien benachteiligt.

Wie stehen sie zu diesen Meinungen die sich gegen das Gesetz richten ?

Ich bedanke mich schoneinmal für die Aufmerksamkeit die sie meinem Aliegen widmen
Mit freundlichen Grüßen
F. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Walter,

einerseits muüssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Parteienfreiheit und die Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet werden, andererseits aber auch der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Hier muss also eine Abwägung von konkurrierenden Rechtsgütern vorgenommen werden. Solche Abwägungen sind in einem Rechtsstaat etwas ganz normales. Gäbe es sie nicht, wäre die Vergewaltigung in der Ehe noch immer keine Straftat, es gäbe keine Ehe für alle und auch kein drittes Geschlecht.

Ich begrüße es, dass für das Brandenburger Paritégesetz bald eine Rechtsprechung geben wird. Damit wird die Abwägung der genannten Rechtsgüter verbindlich festgestellt. Wenn notwendig, kann der Gesetzgeber dann nachjustieren. Das Recht ist nicht statisch, es entwickelt sich beständig weiter, so wie auch unsere Gesellschaft sich wandelt. Unsere Landesverfassung verpflichtet uns, für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf, im öffentlichen Leben, in Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherheit zu sorgen. Über all diese Fragen wird im Landtag entschieden. Deswegen muss die Gleichstellung von Frauen auch in politischen Entscheidungsprozessen gewährleistet werden. Seit Einführung des Frauenwahlrechts vor über 100 Jahren war bisher noch kein Bundes- oder Landesparlament (annähernd) paritätisch besetzt. Zuletzt ging der Frauenanteil sogar wieder zurück. Der Gesetzgeber hat den Auftrag neben anderen Grundrechten auch das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Männern und Frauen umzusetzen und genau abzuwägen, wie all diesen Rechtsgütern angemessen Rechung getragen werden kann.

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