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Sabine Zimmermann
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Frage von Dirk H. •

Frage an Sabine Zimmermann von Dirk H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

wie beurteilen sie die Grenzwerte der Stickoxide bei Dieselfahrzeugen?
Soweit mir bekannt liegen die Arbeitsplatzgrenzwerte in Innenräumen bei
950 Mikrogramm pro Kubikmeter ( in 8 Stunden) .
Auf der Straße aber gilt ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Können sie bitte erläutern, welche Basis diesen Werten zugrunde liegt und welches Gremium diese Werte beschlossen hat? (Mediziner , Wissenschaftler, Sachverständige)
Oder ist es evtl. nur Marketing um der E-Mobilität auf die Beine zu helfen?

Wie stehen sie zum Thema Windkraft?
Bei Windenergieanlagen und deren Nebenwirkung durch Infraschall ist noch ein großer Forschungsbedarf nötig um Gesundheitsgefahren auszuschließen.
Was halten Sie deshalb zum Schutze der Bürger von einer 10H Regelung in Sachsen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Grenzwerte zum Schutz der Menschen vor gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen sind aus Sicht der LINKEN angemessen, wobei wir jedoch kritisieren, dass der 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid pro Jahr 18 mal überschritten werden darf. Da wir die geltenden gesetzlichen Regelungen sogar etwas verschärfen wollen, kritisieren wir die Pläne z.B. der FDP aufs Schärfste, durch die Aufweichung der medizinisch fundierten Grenzwerte Fahrverbote auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen verhindern zu wollen.

Sie haben recht, dass es Arbeitsplatzgrenzwerte von 950 Mikrogramm Stickoxide gibt. Sie gelten allerdings für den Arbeitsbereich der Schweißer oder Dynamitproduzenten, in Büros sind mit 60 Mikrogramm nur etwas mehr als in Innenstädten (40 als Jahresmittelwert) erlaubt.
Aus meiner Sicht ist es gerechtfertigt, dass für die Luftqualität in Wohngebieten erheblich höhere Grenzwerte gelten als in Arbeitsstätten. Zum einen ist man am Arbeitsplatz kritischen Stoffen „nur“ zeitweilig, d.h. während der Arbeitszeit, ausgesetzt, während man sich als Einwohner der städtischen Luft nicht entziehen kann. Zum anderen werden betriebliche Grenzwerte für Arbeitnehmer festgelegt, also für Menschen zwischen 16 und (wenn es nach mir ginge) 65 Jahren, wobei zudem deren Gesundheit unterstellt wird – auch wenn viele Menschen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust auch krank zur Arbeit gehen. Grenzwerte für Innenstädte bzw. verdichtete Siedlungsräume sollen jedoch alle Menschen schützen, also auch Kleinkinder, Rentnerinnen und Rentner sowie vor allem Menschen mit Vorerkrankungen. Aus diesen Gründen weichen die Grenzwerte stark ab. In den meisten Bereichen sind im Arbeitsbereich Grenzwerte für Belastungen definiert, die für den Alltag sogar komplett ausgeschlossen werden – z.B. für die tägliche Dosis an Röntgenstrahlung für medizinisches Personal. Niemand würde fordern, dass diese Röntgenstrahlung auch in Innenstädten erlaubt sein sollte. Von daher haben sowohl Grenzwerte für Arbeitsstätten, als auch für Wohngebiete ihre Berechtigung, sodass DIE LINKE keinen Anlass für die Absenkung der Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie sieht.

Mit dem Thema Windkraft hat sich unsere AG Umwelt & Energie der Fraktion sehr eingehenden beschäftigt. Im Ergebnis lehnen wir eine 10-H-Regelung bei der Windkraft strikt ab, natürlich auch in Sachsen. Bezüglich des Infraschalls möchte ich aus einem Positionspapier der AG zitieren:
"Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen untersucht. Demnach liegt der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering. Bei konkreten Messungen lag der Infraschallpegel in der Umgebung von Windkraftanlagen auch im Nahbereich bei Abständen zwischen 150 und 300 m deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle gemäß DIN 45680 (siehe Messergebnisse). Der Infraschallpegel entsprach dem, der auch von natürlichen Gegebenheiten wie einer Meeresbrandung ausgeht und liegt um Größenordnungen unter dem, der im Inneren von fahrenden PKWs entsteht. In 700 m Abstand zur Windenergieanlage war bei den bisherigen Messungen zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Windenergieanlage der gemessene Infraschallpegel nicht mehr nennenswert erhöht. Der Infraschall wurde im Wesentlichen vom Wind erzeugt und nicht vom Betrieb der Windenergieanlage."

Mehr dazu und zu unserer Windkraftposition finden Sie hier:
http://www.nachhaltig-links.de/images/DateienJ2/3_Energie/2_PDF/15-04_Wind_Position_DIE_LINKE_AG_Umwelt_Energie_Bau.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Zimmermann