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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Uwe W. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Uwe W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich bin Brudermeister der St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1654 Bad Hönningen e.V. und wollte Sie mal fragen wie es mit dem Nichtraucherschutz in Vereinsheimen aussieht. Wir haben eine Schützenhalle in der Training aber auch Feiern stattfinden, gibt es für diese Art von Sportstätten bzw. Vereinsheimen eine klare Bestimmung was das Rauchverbot angeht und wenn ja wo bekomme ich den Gesetzestex her, es gibt bei uns immer Diskusionen in alle Richtungen aber keiner weis so wirklich wie es gehandhabt wird. Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir bei der Lösung behilflich sein könnten.

Vielen Dank für Ihre Mühen im Vorraus verbleinbe ich

mit freundlichen Grüßen
Uwe Walkenbach

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Walkenbach,

vielen Dank für ihre Anfrage.
Das Nichtraucherschutzgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz. Auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz kann der Gesetzestext unter

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/10ef/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NRauchSchGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

nachgelesen werden. Unter dem Punkt "§ 8 - Sonstige rauchfreie Einrichtungen" sind unter anderem Sportstätten als rauchfreie Gebäude aufgelistet. Da in ihrer Frage deutlich wird, dass ihr Vereinsheim auch als Sportstätte dient, ist dieses folglich als rauchfrei zu betrachten.

Ich freue mich, dass ich Ihnen einen Mitstreiter gefunden habe. Auch wenn ich zur Zeit ja eher Umsatzsteuer als Nichtrauchen mache, Ihnen vielen Dank für Ihren Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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