
(...) Meiner persönlichen Auffassung nach sollte gegenseitige Rücksichtnahme im menschlichen Zusammenleben auch bei der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein. Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes billigt jedem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu, ohne wenn und aber. (...)