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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Waldemar K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Waldemar K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich nehme Bezug auf die Verurteilung des türkischen Wirts, der für das "Komasaufen" mit einem 16-jährigen verurteilt wurde.
Das der Wirt Alkohol an jugendliche ausgeschenkt hat, muss bestraft werden, ohne Frage. Aber hat den Jungen irgendjemand mit Waffengewalt gezwungen, die Gläser zu leeren? Ein 16- jähriger, der 45 Glas Tequilla trinken kann, hat mit Sicherheit eine Trinkvergangenheit. Man sollte die Mutter verurteilen, das sie es zugelassen hat, das sich ihr Junge betrinkt. Was hat ein Junge von 16 Jahren in einer Kneipe verloren?
Welche Verantwortung trägt die Mutter, das ihr Kind sich morgens um vier Uhr in einer Gaststätte aufhält?
Wie stehen sie zu diesem Sachverhat?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kusch,

selbstverständlich gebe ich Ihnen recht, dass Eltern als Erziehungsberechtigte für Ihre Kinder Verantwortung tragen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es allein die Schuld der Eltern ist, wenn ihre Kinder sich betrinken. Eltern können nicht ständig ihre Kinder kontrollieren und wissen, was sie gerade tun. Ab einem bestimmten Alter ist es auch wichtig, dass Jugendliche zur Selbständigkeit erzogen werden. Dazu gehört selbstverständlich nicht, dass sie sich betrinken. In dem von Ihnen angesprochenen Fall kenne ich die genauen Umstände nicht. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich mich zu diesem Sachverhalt nicht äußern kann.

Wichtig ist mir aber in diesem Zusammenhang, dass wir neben der Erziehungs- und Vorbildfunktion der Eltern haben aber auch als Gesellschaft eine Verantwortung tragen.

Auch ich stelle mir immer wieder die Frage, wie Jugendliche an den Alkohol herankommen. Es ist klar, dass das Jugendschutzgesetz besser eingehalten werden muss. Die Einhaltung der jugendschutzgesetzlichen Regelungen ist eine gesetzliche und moralische Verpflichtung für alle diejenigen, die täglich in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in Tankstellen mit jungen Menschen als Kunden oder Gäste zu tun haben. Es ist durchaus schockierend, dass immer wieder Erwachsene sich nicht an den Jugendschutz halten, denn gerade sie sollten den Kindern und Jugendlichen ein Vorbild sein. Dies gilt leider auch für einige Eltern, die weder in ihrer Rolle als Erzieher noch als Vorbild den richtigen Umgang mit Alkohol vermitteln. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es allein die Schuld der Eltern ist, wenn ihre Kinder zu viel Alkohol zu sich nehmen. Strafrechtliche Maßnahmen sind nach meiner Ansicht in diesem Bereich kein geeignetes Mittel.

Für das Verkaufspersonal sind Sanktionen nach dem Jugendschutzgesetz durchaus möglich, §§ 27, 28 des Jugendschutzgesetzes. Zuständig sind die Strafverfolgungsbehörden und die Ordnungsämter. Beispielhaft sei hier die aktuelle Verurteilung des Kneipenwirtes aus Berlin genannt, der wegen des Todes seines minderjährigen Gastes nach einem Tequila-Wetttrinken zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Auch durch unterschiedliche Kampagnen machen wir immer wieder darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche zu schützen sind. Ein gutes Beispiel ist das Projekt "SchuJu". Bei "SchuJu" geht es um die Verbesserung der Umsetzung des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken. Gerade der Handel wird hier in die Pflicht genommen. Für weitere Informationen zu der Kampagne empfehle ich Ihnen die Internetseite www.schu-ju.de. Auch die Tankstellenverbände haben sich der Kampagne angeschlosssen. Dazu verweise ich auf die gemeinsame Pressemitteilung vom 5. März 2009: http://www.bmg.bund.de/cln_162/nn_1168248/SharedDocs/Downloads/DE/Drogen-Sucht/Alkohol/PM_20Tankstellenverb_C3_A4nde,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PM%20Tankstellenverbände.pdf.

Auch Testkäufe können ein geeeignetes Mittel sein, die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Regelungen wirksamer zu überprüfen und so beim Verkaufspersonal eine höhere Sensibilität zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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