Wann wird endlich die Neuauszàhlung der Bundestagswahl durchgeführt?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatten Wahlberechtige innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag, also bis zum 23. April 2025, Zeit, Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl einzulegen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages prüft diese Einsprüche und wird nach Abschluss seiner Prüfung dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zum Umgang mit diesen Einsprüchen vorlegen. Ein Zeitplan dafür liegt noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe

