Frage an Rüdiger Kruse von Katja S. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Kruse,
zum Thema Flughafen Hamburg:
- Unterstützen Sie den Vorstoß, daß der Fluglärmschutzbeauftragte Bußgelder verhängen und in Kooperation mit der Flugsicherung einen Wechsel der genutzten Start- oder Landebahn verfügen kann? Wenn nein, warum nicht?
- Machen Sie sich für ein Gesetz stark, das dem Lärmschutz auch tagsüber Priorität vor wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen einräumt? Wenn nein, warum nicht?
- Sind Sie dafür, die lärmabhängigen Lande-Entgelte so stark anzuheben, dass die Fluggesellschaften echte Anreize haben, leisere Flieger einzusetzen? Wenn nein, warum nicht?
- Setzen Sie sich dafür ein, daß die Lufthansa-Technik die Testläufe ihrer Triebwerke dokumentieren und die Belastungen für die Anwohner prüfbar reduzieren muß? Wenn nein, warum nicht?
MfG
K. Schwirkmann
Sehr geehrte Frau Schwirkmann,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu den Lärmemissionen am Flughafen Hamburg.
Vorweg: Der Lärmschutz am Hamburger Flughafen ist so genannte Ländersache und fällt damit in den Aufgabenbereich der Hamburgischen Bürgerschaft und des Hamburger Senats. Im Deutschen Bundestag, dem ich angehöre, wird darüber nicht entschieden.
Grundsätzlich muss eine ausgewogene Mischung möglich sein. Neben dem berechtigten Schutz der Anwohner muss auch die Wirtschaftlichkeit des Flughafens gegeben sein. Der Luftverkehr hat einen hohen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland. Unser Wohlstand fußt maßgeblich auf unserer starken Exportwirtschaft. Die Waren, die hier produziert werden, können nicht nur über den Hamburger Hafen ausgeliefert werden. Auch der Flughafen trägt zum Export und somit zu dem Wohlstand der Stadt und des Landes bei. Zudem wollen die Bürger mobil sein. Sei es für Urlaubs- oder Geschäftsreisen, das Flugzeug ist ein unverzichtbares Verkehrsmittel. Immer mehr Menschen wollen und können diese Form des Reisens nutzen. Ein erhöhter Flugverkehr ist die Folge. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen müssen wir, bei aller berechtigten Kritik zu den Lärm-Beeinträchtigungen für die Anwohner, akzeptieren. Für den Schutz der Anwohner müssen Maßnahmen getroffen werden, die Lärm reduzieren, ohne dass Deutschland dadurch starke wirtschaftliche Nachteile erwachsen.
Zu Ihren konkreten Fragen: Meines Wissens kann der Fluglärmschutzbeauftragte der Stadt Hamburg, dessen Posten 1971 auf Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft geschaffen wurde, bereits heute Bußgelder verhängen. Die Stadt Hamburg hat im November 2014 mitgeteilt, dass der Beauftragte den Bußgeldrahmen, den er bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot verhängen kann, stärker ausschöpfen werde. Insgesamt kann dieser bis zu 10.000 Euro betragen. Zudem ist in Hamburg zum 01. Januar 2015 eine Änderung der Entgeltverordnung des Flughafens in Kraft getreten. Damit wurden die Aufschläge für verspätete nächtliche Starts und Landungen sowie für besonders laute Flugzeugtypen deutlich erhöht. Für Flüge nach 22 Uhr werden seitdem 150% Aufschlag fällig, für Flüge nach 23 Uhr 300%. Die Entgelte für die beiden lautesten Flugzeugkategorien wurden um bis zu 45% erhöht. Damit werden die Anreize für Fluggesellschaften, leisere Flugzeugtypen einzusetzen, deutlich verbessert. Da der Konkurrenzdruck in der Flugbranche relativ hoch ist, wird dies zu einer weiteren Lärm-Reduzierung für die Anwohner des Hamburger Flughafens führen. Im Jahr 2014 wurden übrigens 15 Einzelausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen erteilt. Diese Anzahl halte ich insgesamt für vertretbar. Eine genaue Auflistung der Genehmigungen können Sie hier finden:
http://www.hamburg.de/contentblob/143708/data/einzelausnahmen.pdf
Zudem darf ich an dieser Stelle auf das Wahlprogramm der CDU Hamburg „Hamburg kann mehr“ zu den Bürgerschaftswahlen am 15. Februar 2015 verweisen. Dort heißt es auf Seite 23: „Lärm und Schadstoffe schaden der Gesundheit und sind möglichst effektiv in allen Bereichen (Verkehr, Hafen, Flughafen, etc.) zu reduzieren. [...] Am Flughafen wird der Lärm weiter reduziert, indem das Nachtflugverbot eingehalten und Verstöße mit erhöhten Strafgebühren geahndet werden. Über das Landeentgelt wird den Fluggesellschaften ein Anreiz gegeben, verstärkt lärmreduzierte Maschinen einzusetzen.“ Das komplette Programm finden Sie hier:
http://cduhamburg.de/pdf/Wahlprogramm_2015%20CDU%20Hamburg.pdf
Über weitere konkrete Schritte, wie die von Ihnen angesprochene Aufzeichnung des Testbetriebes der Lufthansa, muss die neugewählte Bürgerschaft nach dem 15. Februar 2015 beraten. Ich gehe davon aus, dass zuerst die Folgen der Regelungen geprüft werden, die zum 01. Januar in Kraft getreten sind.
Auch wenn sich nach wie vor viele Anwohner durch den Fluglärm gestört fühlen: In Hamburg haben wir, das zeigt die gemachte Auflistung, m. E. insgesamt relativ strikte Auflagen für den Flugverkehr.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse