Frage von Milena V. • 15.11.2024

Antwort von Roman Bausch AfD • 15.05.2025
Ganz im Gegenteil.
In meinem Besitz
Ganz im Gegenteil.
Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
Auch der Verfassungsgesetzgeber band, indem er Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellte, implizit die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner.
Behindertenwerkstätten sind ohne Zweifel wichtige Einrichtungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.