(...) Was die sogenannte Vorratsdatenspeicherung angeht, so ist es Deutschland gegen den Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer auf 6 statt wie auf EU-Ebene gefordert 36 Monate begrenzt worden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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