
 Antwort 27.09.2023 von Roland Prießnitz   FREIE WÄHLER
Die Verwaltung (Baudezernat Hochbau) ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen angedeuteten Argumente sind vom Baurecht strikt zu trennen.

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Die Verwaltung (Baudezernat Hochbau) ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen angedeuteten Argumente sind vom Baurecht strikt zu trennen.