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Roger Beckamp
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Frage von Manuel S. •

Frage an Roger Beckamp von Manuel S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Roger Beckamp,

Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:

•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.

Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?

Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihre Frage. Die AfD hat die Corona-Maßnahmen der Bundes-
und Landesregierung von Anfang an sehr kritisch begleitet. Wir sind der
Überzeugung, dass man zu Beginn der Krise sträflich unvorbereitet war und
nur sehr zögerlich gehandelt hat, um dann plötzlich in den Panikmodus zu
verfallen und völlig überzureagieren.

Das hält im Prinzip bis heute an. Die Eingriffe in unsere Grundrechte
stehen in keinem Verhältnis mehr zur tatsächlichen Bedrohungslage. Die
Regierung hat jedes Maß verloren und hält trotzdem stur an ihrem
eingeschlagenen Weg fest. Wahrscheinlich fürchtet man sich vor
Regressforderungen und politischer Rechenschaft, wenn man einräumen würde,
falsch reagiert zu haben.

Konkret zu Ihrer Frage: Die politische Verantwortung für die Folgen ihrer
Maßnahmen trägt natürlich die Landesregierung. 

Beste Grüße

Roger Beckamp

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