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Roderich Kiesewetter
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Frage von Uwe C. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Uwe C. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Kiesewetter,

da Ihr Parteimitglied Norbert Rötgen hier keine Frage beantwortet, wende ich mich an Sie, da Sie ja auch Mitglied des auswärtigen Ausschusses und der Regierungspartei sind.

Hier meine Fragen:

Warum bezeichnet die Bundesregierung den tödlichen Drohnenangriff auf den iranischen General in einem anderen Land verharmlosend nur als Tötung?
Ist es denn nicht ganz einfach ein angeordneter Mord auf Anordnung des US-Präsidenten, der noch nicht einmal seine Gründe für diesen Drohnenangriff beweisen kann?
Oder gibt es hier ein Todesurteil von einem zuständigen Gericht?
Bei der Ermordung des russischen Doppelagenten in England haben sie doch auch sofort von Mord gesprochen. Wo sehen Sie hier den Unterschied, der Sie veranlaßt bei dem iranischen General nur verharmlosend von Tötung zu reden?

Die irakische Regierung hat einen Abzug aller fremden Truppen aus ihrem Land gefordert.
Warum kommt die Bundesregierung dieser Forderung eines souveränen Staates nicht nach und zieht die Bundeswehrsoldaten ab?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Cyrkel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sind nicht nur auf diese Plattform zum Austausch angewiesen, sondern können ihm auch direkt über seine offizielle Erreichbarkeit schreiben. Ich kann hier nicht für meinen Kollegen stellvertretend sprechen.
Das hier in Frage stehende Kriterium für eine völkerrechtlich legitime Tötung ist die unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Leib und Leben von US-Bürgern. In diese Faktenlage haben wir als Abgeordnete und die Bundesregierung keine Einsicht und deshalb ist eine abschließende Wertung nicht möglich. Im Falle Skripals handelt es sich um eine staatlich gelenkte Tötung, die weder ohne offizielle Erklärung, noch erkennbaren völkerrechtlichen Gründen erfolgte. Der Einsatz von Nervengift ist darüber hinaus nicht zu tolerieren.

Weiterhin ist völkerrechtlich die weiterhin bestehende Einladung der irakischen Regierung an ausländische Truppen relevant und nicht die Resolution - kein rechtlicher Beschluss - des irakischen Parlaments, zumal der sunnitische und kurdische Teil der Abstimmung fernblieb und diese Resolution damit auch politisch fragwürdig macht. Der irakische Staat hat eben keine Entscheidung getroffen - diese Bedenkzeit geben wir ihm und werden uns nach seiner Entscheidung richten.

Beste Grüße
Roderich Kiesewetter

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