Wie muss auf einen Angriff auf die Infrastruktur eines EU und NATO Staates geantwortet werden? Sehen Sie "Abschreckung und Bedrohung" eines Staates vom Völkerrecht gedeckt?
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
sofort nach dem Terroranschlag auf Nordstream haben Sie geäußert:
"Aus sicherheitspolitischer Perspektive diene ein solcher Sabotageakt der Abschreckung und BEDROHUNG"
1. Stehen Sie zu Ihrer Äußerung/Überzeugung bzgl. "Abschreckung und BEDROHUNG", jetzt, wo der BGH sich geäußert hat "Nord-Stream-Anschläge wohl im Auftrag der Ukraine"
https://www.fr.de/politik/bgh-nord-stream-anschlaege-wohl-im-auftrag-der-ukraine-94125183.html
2. Bitte beschreiben Sie uns, welche Bestrafung ein Saboteur eines EU/NATO Staates, Ihrer Überzeugung nach, zu erwarten hat, zusätzlich zum Schadenerstz !
Dies auch vor dem Hintergrung der Erklärung von der Leyens "Jede vorsätzliche Störung der aktiven europäischen Energieinfrastruktur ist inakzeptabel und wird zu der schärfsten möglichen Antwort führen"
https://politik.watson.de/politik/deutschland/462856953-nord-stream-pipelines-ursula-von-der-leyen-droht-taetern-wegen-sabotage

