Frage an Roderich Kiesewetter von Uwe W. bezüglich Soziale Sicherung
Gibt es Grundrente im Vorruhestand?
Sehr geehrter Herr W.,
der Begriff "Vorruhestand" betrifft betriebliche Regelungen. In der Rentenversicherung gibt es den klassischen Vorruhestand nicht. Sobald man allerdings einen Rentenanspruch geltend machen kann, gelten auch die Vorschriften der Grundrente, weil das zur Berechnung der Rente gehört. Ohne einen Rentenanspruch gibt es auch keine Grundrente.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter


