Frage an Roderich Kiesewetter von Stefan H. bezüglich Familie
Guten Abend Herr Kiesewetter!
Meine Frage bezieht sich auf den Unterhaltvorschuss.
Wie kommt es wenn man wieder heiratet das einem der Unterhalt verwehrt wird?
Mit dieser rechtlichen Entscheidung sugeriert man doch das man alleinerziehenden verbietet zu heiraten um ihre Kinder vernünftig großziehen zu können denn man verliert ja sobald man heiratet 200€ UVG. Sobald der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann.
Evtl sollte man das doch bedenken und nochmal nachzubessern schließlich geht es hier um die Kinder und bei vielen wären diese 200€ UVG Lebensretter
Sehr geehrter Herr Hornig,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihr Anliegen, jedoch bezieht sich diese Regelung dezidiert auf die Hilfe für Alleinerziehende!
Bei Wiederheirat entfällt dieses Kriterium ja wieder, sodass der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 17 Jahren gezahlt wird, wenn diese nur durch einen Elternteil erzogen werden. Damit setzt man klare Grenzen und das Gesetz ist damit genau angepasst.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter